Besteht die versicherungspflichtige Beschäftigung nach Eintritt eines Störfalls weiter, kann sich das beitragspflichtige Wertguthaben auf die Beitragsberechnung für spätere Einmalzahlungen auswirken. Denkbar ist diese Konstellation, wenn z. B. eine Teil- bzw. Vollauszahlung des Entgeltguthabens aus anderen Gründen als der Beendigung der Beschäftigung erfolgte.

Für die Beitragsberechnung anlässlich der Zahlung einer Einmalzahlung wird das im Jahr des Eintritts des Störfalls erzielte Entgeltguthaben, höchstens jedoch in Höhe der sich für die Zeit bis zum Eintritt des Störfalls ergebenden SV-Luft, als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt berücksichtigt.

 
Praxis-Beispiel

Optionsmodell, Rentenversicherung

 
mtl. Arbeitsentgelt (gesamt) 7.000 EUR
mtl. werden als Entgeltguthaben verwendet ab 1.1.2023 2.000 EUR
mtl. beitragspflichtiges Arbeitsentgelt 5.000 EUR
Störfall (Vollauszahlung) am 30.6.2024
anschließend keine weitere Bildung von Wertguthaben  
Entgeltguthaben von 01/2023 bis 12/2023 (12 × 2.000 EUR) 24.000 EUR
Entgeltguthaben von 01/2024 bis 06/2024 (6 × 2.000 EUR) 12.000 EUR
Entgeltguthaben insgesamt 36.000 EUR
   
Beitragspflichtiges Wertguthaben 1.1. bis 31.12.2023  
BBG RV/ALV 7.300 EUR × 12 87.600 EUR
abzgl. beitragspflichtiges Arbeitsentgelt 5.000 EUR × 12 - 60.000 EUR
SV-Luft 27.600 EUR
Entgeltguthaben (12 × 2.000 EUR) 24.000 EUR
beitragspflichtiges Wertguthaben 24.000 EUR
   
Beitragspflichtiges Wertguthaben 1.1. bis 30.6.2024  
BBG RV/ALV 7.550 EUR × 6 45.300 EUR
abzgl. beitragspflichtiges Arbeitsentgelt 5.000 EUR × 6 - 30.000 EUR
SV-Luft 15.300 EUR
Entgeltguthaben (6 × 2.000 EUR) 12.000 EUR
beitragspflichtiges Wertguthaben 12.000 EUR
   
beitragspflichtiges Wertguthaben ([2023:] 24.000 EUR + [2024:] 12.000 EUR) 36.000 EUR
Störfall (Vollauszahlung) am 30.6.2024 36.000 EUR
davon beitragspflichtig bis 31.12.2023 24.000 EUR
davon beitragspflichtig ab 1.1.2024 12.000 EUR

Das ausgezahlte Wertguthaben (36.000 EUR) übersteigt die Summe des beitragspflichtigen Wertguthabens bis zum 31.12.2023 (24.000 EUR). Im Jahr 2023 wird das gebildete Entgeltguthaben, höchstens jedoch in Höhe der SV-Luft des Jahres bis zum Eintritt des Störfalls, für die Berechnung der Beiträge aus der Einmalzahlung herangezogen.

 
Einmalzahlung in 11/2024 8.500 EUR
anteilige BBG RV/ALV 1.1.2024 bis 30.11.2024 (11 x 7.550 EUR) 83.050 EUR
abzgl. beitragspflichtiges Arbeitsentgelt vom 1.1.2024 bis 30.6.2024 - 30.000 EUR
abzgl. beitragspflichtiges Arbeitsentgelt vom 1.7.2024 bis 30.11.2024 (5 x 7.000 EUR) - 35.000 EUR
abzgl. im Jahr 2024 erzieltes beitragspflichtiges Wertguthaben - 12.000 EUR
SV-Luft 6.050 EUR

Die Einmalzahlung überschreitet die SV-Luft von 6.050 EUR. Sie stellt somit i. H. v. 6.050 EUR beitragspflichtiges Arbeitsentgelt dar.

 
Praxis-Beispiel

Teilauszahlung von Wertguthaben

Es liegt der gleiche Sachverhalt wie im Beispiel Optionsmodell Rentenversicherung vor. Allerdings wird hier nur ein Teil des erzielten Wertguthabens ausgezahlt und nach Eintritt des Störfalls weiteres Wertguthaben gebildet.

 
Entgeltguthaben vom 1.1.2023 bis 31.12.2023 (12 × 2.000 EUR) 24.000 EUR
Entgeltguthaben vom 1.1.2024 bis 30.6.2024 (6 × 2.000 EUR) 12.000 EUR
beitragspflichtiges Wertguthaben ([2023:] 24.000 EUR + [2024:] 12.000 EUR) 36.000 EUR
Störfall (Teilauszahlung) am 30.6.2024 20.000 EUR
davon beitragspflichtig aus Wertguthaben bis 31.12.2023 20.000 EUR
davon beitragspflichtig aus Wertguthaben ab 1.1.2024 0 EUR

Das ausgezahlte Entgeltguthaben (20.000 EUR) übersteigt nicht die Summe des beitragspflichtigen Wertguthabens bis zum 31.12.2023 (24.000 EUR). Im Jahr 2024 wird das gebildete Entgeltguthaben, höchstens jedoch in Höhe der SV-Luft des Jahres bis zum Eintritt des Störfalls, für die Berechnung der Beiträge aus der Einmalzahlung herangezogen.

 
Einmalzahlung im November 2024 8.500 EUR
anteilige BBG RV/ALV 1.1.2024 bis 30.11.2024 (11 x 7.550 EUR) 83.050 EUR
abzgl. beitragspflichtigem Arbeitsentgelt vom 1.1.2024 bis 30.11.2024 (11 x 5.000 EUR) - 55.000 EUR
abzgl. bis zum Störfall (30.6.2024) erzieltes beitragspflichtiges Entgeltguthaben - 12.000 EUR
SV-Luft 16.050 EUR

Da die Einmalzahlung die SV-Luft nicht übersteigt, ist sie i. H. v. 8.500 EUR beitragspflichtig.

 
Feststellung des beitragspflichtigen Wertguthabens zum 31.12.2024
beitragspflichtiges Wertguthaben vom 1.1.2024 bis 31.12.2024

BBG RV/ALV 7.550 EUR × 12

abzgl. beitragspflichtiges Arbeitsentgelt 5.000 EUR × 12

abzgl. Einmalzahlung

90.600 EUR

- 60.000 EUR

- 8.500 EUR
SV-Luft 22.100 EUR
Wertguthaben (12 × 2.000 EUR) 24.000 EUR
  22.100 EUR

zzgl. beitragspflichtiges Wertguthaben bis 31.12.2023

(Entgeltguthaben 24.000 EUR – ausgezahltes Entgeltguthaben 20.000 EUR)
+ 4.000 EUR
beitragspflichtiges Wertguthaben zum 31.12.2024 26.100 EUR

Zur Feststellung des im Störfall beitragspflichtigen Entgeltguthabens ist die bis zum Störfall ermittelte SV-Luft heranzuziehen. Bei einem Störfall im Laufe eines Jahres ist zu prüfen, ob das Wertguthaben teilweise allein aufgrund der in diesem Jahr gebildeten SV-Luft verbei...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge