Entscheidungsstichwort (Thema)

Nichtanwendbarkeit der Art 51 EWG-Vertrag und der Verordnung Nr 1408/71 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, um die Voraussetzungen für den Beitritt zu einem gesetzlichen oder freiwilligen System der sozialen Sicherheit zu bestimmen

 

Leitsatz (amtlich)

Art 51 EWG-Vertrag und die Verordnung Nr 1408/71 des Rates vom 14.6.1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, sind nicht anwendbar, um die Voraussetzungen für den Beitritt zu einem – gesetzlichen oder freiwilligen – System der sozialen Sicherheit zu bestimmen.

 

Normenkette

EWGVtr Art. 51; EWGV 1408/71 § 1

 

Beteiligte

Wilhelm Schmitt

Bundesversicherungsanstalt für Angestellte

 

Fundstellen

EuGHE 1989, 581

SozR, 6030 Art. 51 Nr 23

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