Einkommensgrenzen für Kinder, die – bei einem Erstantrag – nach dem 1. Januar 2004 geboren/aufgenommen, bei einem Zweitantrag nach dem 1. Mai 2003 geboren/aufgenommen wurden. Die Einkommensgrenzen sind erheblich abgesenkt worden und differieren nun in Abhängigkeit von der gewählten Bezugsdauer. Die Minderungsquoten sind um jeweils 1 % angehoben worden.

  • Regelbetrag

    Die Einkommensgrenze während der ersten sechs Lebensmonate des Kindes/Monate der Aufnahme bei der berechtigten Person wurde für Verheiratete, die nicht dauern getrennt leben, Eltern in eheähnlicher Gemeinschaft und Lebenspartnerschaften auf 30.000 EUR, für Alleinstehende auf 23.000 EUR abgesenkt.

    Ab dem siebten Lebensmonat des Kindes/Monat der Aufnahme bei der berechtigten Person vermindert sich das Erziehungsgeld um 5,2 % des Einkommens, das 16.500 EUR bei Ehegatten und Gleichgestellten übersteigt. Bei Alleinstehenden beträgt die Grenze 13.500 EUR.

     
    Praxis-Beispiel

    Eine Überschreitung der Einkommensgrenze um 200 EUR führt zu einer Kürzung um 10,40 EUR. Übersteigt das Einkommen die Einkommensgrenze um mehr als 5.769,23 EUR, entfällt der Anspruch ganz.

  • Budget

    Die Einkommensgrenze während der ersten sechs Lebensmonate des Kindes/Aufname bei der berechtigten Person wurde für Verheiratete und Gleichgestellte auf 22.086 EUR, für Alleinstehende auf 19.086 EUR abgesenkt.

    Ab dem siebten Lebensmonat des Kindes/Aufnahme bei der berechtigten Person vermindert sich das Erziehungsgeld um 7,2 % des Einkommens, das 16.500 EUR bei Ehegatten und Gleichgestellten übersteigt. Bei Alleinstehenden beträgt die Grenze 13.500 EUR.

     
    Praxis-Beispiel

    Eine Überschreitung der Einkommensgrenze um 200 EUR führt zu einer Kürzung von 14,40 EUR. Übersteigt das Einkommen die Einkommensgrenze um mehr als 6.250 EUR entfällt der Anspruch ganz.

Bei Regelbetrag und Budget erhöhen sich die Einkommensgrenzen um 3.140 EUR für jedes weitere nach § 5 Abs. 3 Satz 4 BErzGG zu berücksichtigende Kind.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge