Bei Angestellten, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind[1], wird auf Antrag des Arbeitgebers ein amtsärztliches Gutachten durch das Gesundheitsamt erhoben. Dieses nimmt zur Frage der vollen/teilweisen bzw. befristeten/unbefristeten Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers Stellung.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen