Der Text der Protokollerklärung zu § 11 Abs. 2 Satz 2 TV-Bund/VKA ist neu gefasst worden. Danach erhöht sich der Betrag der Besitzstandszulage am 1. April 2021 um 1,40 Prozent und am 1. April 2022 um weitere 1,80 Prozent. Abweichend hiervon erhöht sich der Betrag der Besitzstandzulage für Beschäftigte im Geltungsbereich des TVöD-S ausschließlich am 1. Juli 2021 um 1,40 Prozent, am 1. Juli 2022 um weitere 1,00 Prozent und am 1. Dezember 2022 um weitere 0,792 Prozent.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge