"Abweichend von § 15 Abs. 2 Satz 2 TVöD" enthält der TVÜ-VKA noch besondere Tabellenwerte für die Entgeltgruppen 2Ü und 15Ü (§ 19 TVÜ-VKA) sowie für die Entgeltgruppen S 13Ü (§ 28a Abs. 8 TVÜ-VKA), S 16Ü (§ 28a Abs. 9 TVÜ-VKA) und S10 (Protokollerklärung zu § 28b Abs. 2 TVÜ-VKA).

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