Die Einstellung eines Mitarbeiters ist der Abschluss eines vorausgegangenen breitgefächerten Prozesses mit einem hohen Grad an Verantwortung für den Betrieb, wie auch dem Bewerber gegenüber. Aus Zeit- und Kostengründen werden oftmals schnelle Einstellungsentscheidungen getroffen, die bei einer näheren Betrachtung zu einem gegensätzlichen Effekt führen. Daher sollte sich jeder Personalentscheider vor der Entscheidung über eine zu besetzende Stelle Mindestgrundsätze aufstellen, wie z.B.

  • Systematik gibt Sicherheit
  • Planung schützt vor Pannen
  • Gründlichkeit mindert die Gefahr von Fehlentscheidungen
  • einheitliche Verfahrensgrundsätze dienen der Transparenz und sind ein Beweis der Fairness

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