In Vergütungsgruppe IXb, Fallgruppe 1 der VergO B/L sowie in Vergütungsgruppe IX, Fallgruppe 1 der VergO VkA werden Angestellte im Büro-, Registratur-, Kassen-, Buchhalterei-, Kanzlei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst mit einfacheren Arbeiten eingruppiert.

"Einfachere Arbeiten" setzen ein gewisses Maß an gedanklicher Überlegung voraus, der Anteil manueller Tätigkeiten ist noch beachtlich. Die Arbeitsvorgänge müssen eine Steigerung hinsichtlich der gedanklichen Arbeit gegenüber der Fallgruppe 1 der Vergütungsgruppe X "vorwiegend mechanische Tätigkeit" erfordern. Sie verlangen keine Berufsausbildung und können von dem jeweiligen Angestellten nach Einweisung in die Tätigkeit selbständig ausgeführt werden. Bei der Ausübung der Tätigkeit sind auch keine besonderen Fachkenntnisse, z.B. zur Bedienung von Maschinen undGeräten, o.ä. erforderlich. Zur Auslegung sind im Klammerzusatz zur Vergütungsgruppe IXb Fallgruppe 1 Tätigkeitsbeispiele aufgeführt:

"z.B. nach Schema zu erledigende Arbeiten; Postabfertigung; Führung von Brieftagebüchern, Inhaltsverzeichnissen; Führung von einfachen Karteien, z.B. Zettelkatalogen, nach Eigen- oder Ortsnamen geordnete Karteien; Führung von Kontrolllisten, Einheitswertbogen und statistischen Anschreibungen, Formularverwaltung, Schreibmaterialienverwaltung; Führung von häufig wiederkehrendem Schriftwechsel nach Vordruck, insbesondere formularmäßige Bescheinigungen und Benachrichtigungen sowie Erinnerungen und Straffestsetzungen; Lesen von Reinschriften; Heraussuchen von Vorgängen anhand der Tagebücher."

Zusammenfassend ist festzuhalten: Einfachere Tätigkeiten sind solche, die

  • in der Regel nach einem Schema zu erledigen sind und
  • ein gewisses Maß an Überlegung erfordern.

Das Tätigkeitsmerkmal "einfachere Arbeiten" bildet die mittlere Stufe innerhalb der nach Schwierigkeitsgraden ausgerichteten Differenzierung der Anforderungen der Vergütungsgruppe X BAT (vorwiegend mechanische Tätigkeiten) sowie der Vergütungsgruppe VIII BAT (schwierigere Tätigkeiten).

Arbeitsbereiche mit "einfacheren Arbeiten" sind z.B. Geschäftsstellen, Poststellen, Registraturen, Sekretariate, Archive, Lager und Magazine.

Das zeitliche Ausmaß der einfacheren Arbeiten muss mindestens 50 v.H. der Gesamtarbeitszeit ausmachen.

Es ist ein Bewährungsaufstieg vorgesehen nach zwei Jahren in die Vergütungsgruppe IXa.

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