Die ersten Fallgruppen der Vergütungsgruppen VIb, Vc und Vb enthalten mehrere Anforderungen, nämlich einerseits bestimmte Fachkenntnisse und andererseits selbständige Leistungen. Gemäß § 22 Abs. 2 Unterabs. 3 BAT muss jede Anforderung in dem für die Bewertung der gesamten Tätigkeit geforderten zeitlichen Maß erfüllt sein.

 
Praxis-Beispiel
 
Arbeitsvorgänge zeitlicher Anteil gründliche Fachkenntnisse gründliche und vielseitige Fachkenntnisse selbständige Leistungen

1

2

3

4

5

6

30 %

20 %

8 %

15 %

20 %

7 %

ja

ja

ja

ja

ja

ja

nein

ja

ja

ja

ja

nein

nein

ja

ja

nein

nein

nein
  100 % 100 % 63 % 28 %

Der Angestellte ist demnach in VergGr. VIb Fgr. 1a der VergO VkA eingruppiert, da die auszuübende Tätigkeit gründliche und vielseitige Fachkenntnisse und mindestens zu einem Fünftel selbständige Leistungen erfordert.

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