Der 43. Änderungstarifvertrag ist Ergebnis einer Schlichtungsverhandlung. Die Schlichter haben ein Tarifergebnis empfohlen, welches beide Tarifvertragsparteien am 11.11.2016 angenommen haben. Der Schlichtungsspruch beinhaltet eine Steigerung der Entgelte

  • zum 1.8.2016 um 2,4 %
  • zum 1.3.2017 um weitere 2,35 %
  • Laufzeit bis zum 31.3.2018

Als weitere Eckpunkte wurden höhere Eingruppierungen für den Sozial- und Erziehungsdienst analog des TVöD vereinbart.

Ein weiterer erheblicher Streitpunkt in den Verhandlungen war die nunmehr vereinbarte jährliche Reduzierung der Möglichkeit zur Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit unter der Voraussetzung des Vorliegens von Arbeitsbereitschaft um jeweils 1 Stunde von derzeit 48h/Woche auf 45h/Woche ab dem 1.1.2017 bis zum 1.1.2019. Zudem wird ab dem 1.7.2018 in allen Fällen der verlängerten Wochenarbeitszeiten die Zahlung einer Schicht-und Wechselschichtzulage eingeführt.

Neu ist zudem die Anerkennung von Umkleide- und Übergabezeiten von 14 Minuten pro Schicht ab dem 1.1.2017.

Zudem wird der Erholungsurlaub um 2 Tage auf 28 Tage für alle Mitarbeitenden erhöht mit bis zu 10 Jahren Beschäftigungszeit ab dem 1.1.2017 und um einen weiteren Tag auf 29 Tage pro Jahr ab dem 1.1.2019.

Weiterhin ist eine neue Entgeltgruppe 9 c für die Notfallsanitäter ab dem 1.7.2017 eingeführt worden, Notfallsanitäter werden nunmehr höher vergütet als Rettungsassistenten.

Die Sonderregelung Anlage 5 (Sonderregelung für das Personal mit einfachsten rotkreuzspezifischen Hilfstätigkeiten) ist entfristet worden und mit Datum vom 1.8.2016 in Kraft getreten.

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