Beim Datenschutz im Arbeitsverhältnis sind neben dem genannten allgemeinen Persönlichkeitsrecht und den daraus folgenden vertraglichen und ggf. deliktischen Ansprüchen insbesondere das Bundesdatenschutzgesetz und die jew. Landesdatenschutzgesetze von Bedeutung. Als Querschnittsrecht ist der Datenschutz in zahlreichen weiteren Gesetzen und Vorschriften angesprochen, wie z. B. in den Strafvorschriften bei Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimnisbereichs (z. B. §§ 201 ff StGB) oder in der in § 9 Schweigepflicht BAT geregelten Schweigepflicht. Es gibt bis heute kein eigenständig geregeltes Arbeitnehmerdatenschutzrecht. Das von der Bundesregierung für die 15. Wahlperiode erneut angekündigte Arbeitnehmerdatenschutzgesetz liegt bisher nicht vor.

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