Prüfungszeitpunkt für das Vorliegen des sachlich gerechtfertigten Grundes ist der Zeitpunkt des Vertragsschlusses.[1]

 
Praxis-Beispiel

Wird auf den Wunsch eines Studenten sein Arbeitsverhältnis auf 3 Jahre befristet, weil er anschließend das Staatsexamen vorbereiten will, so bleibt es bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach 3 Jahren, auch wenn der Student während des Ablaufes des Arbeitsverhältnisses seine Pläne ändert.

[1] BAG AP Nr. 39, 50, 54, 70, 72 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag.

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