Rechtsverordnungen werden nicht vom Gesetzgeber erlassen, sondern vom zuständigen Minister aufgrund einer ausdrücklichen gesetzlichen Ermächtigung (z.B. die frühere AZO). Meist geht es um Arbeitssicherheit (z.B. GefahrstoffVO).

Die Rechtsverordnungen sind den oben genannten Vorschriften untergeordnet, dürfen also nicht dagegen verstoßen.

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