In die einheitlich auszuzahlende BAT-angenäherte Grundvergütung fließen ein

  • die Grundvergütung des BAT
  • der Ortszuschlag des BAT
  • die allgemeine Zulage nach dem TV über Zulagen an Angestellte.

6.4.1 Bestandteile der BAT-angenäherten Grundvergütung

Die einheitlich auszuzahlende Grundvergütung setzt sich zusammen aus (Mittelwerte der im BAT nach Vergütungsgruppen gestaffelten Beträge):

Grundvergütung der Höhe nach Vergütungsgruppe,...(z.B. VI b), Lebensalter fixiert für alle Mitarbeiter (z.B. nach vollendetem 33. Lebensjahr),

zuzüglich

Ortszuschlag einheitlich für alle Mitarbeiter, z.B. 600 Euro (Mittelwert, angenähert Stufe 2, verheiratet)

und

allgemeiner Zulage einheitlich für alle Mitarbeiter, z.B. 85 Euro (Mittelwert)

Die so ermittelte Grundvergütung wird monatlich in einem Betrag ohne Aufschlüsselung ausgezahlt.

6.4.2 Monatliche Erhöhung des Festgehaltes

Das monatliche Festgehalt erhöht sich bei Arbeitnehmern

  • die im Wechselschichtdienst eingesetzt sind, um 102,26 Euro
  • die im Schichtdienst eingesetzt sind, um 35,79 Euro.

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