Die Techniker-, Programmierer-, und die Meisterzulage wurden offensichtlich nur geschaffen, weil die originäre BAT-Eingruppierung nicht attraktiv genug ist, um qualifiziertes Personal zu gewinnen.
Gleiches gilt für die Pflegezulagen, die für besondere Erschwernisse, z.B. den Einsatz auf der Intensiv-, der Geriatrie-, der geschlossenen psychiatrischen Station, gezahlt werden.
Dem BAT-Anwender wird empfohlen, diese arbeitsplatz- bzw. funktionsbezogenen Zulagen bei der einrichtungsbezogen zu ermittelnden Eingruppierung zu berücksichtigen (vgl. Ermittlung der Vergütungsgruppen).
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