Folgende Lösungen sind denkbar:

  • Jeder neu eingestellte Mitarbeiter erhält – unabhängig davon, ob er vor oder nach Vollendung des Eingangsalters eingestellt wird – Grundvergütung nach der Stufe, die seinem tatsächlichen Lebensalter entspricht.

    Vorzeiten bei anderen Arbeitgebern werden nicht angerechnet.

Oder weitergehend:

  • Die Grundvergütung wird für alle Mitarbeiter – unabhängig von ihrem tatsächlichen Lebensalter – auf der Basis einer einheitlichen Lebensaltersstufe festgesetzt. Die Alterssteigerungen entfallen.
 
Praxis-Beispiel

Alle Mitarbeiter erhalten Grundvergütung ihrer Vergütungsgruppe, Lebensaltersstufe nach vollendetem 33. Lebensjahr.

Größere Berufserfahrung/höheres Lebensalter können – wenn gewünscht – über eine von der Grundvergütung unabhängige Zulage ausgeglichen werden.

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