Entscheidungsstichwort (Thema)

Befristung zwecks allgemeiner Weiterbildung und Habilitation

 

Orientierungssatz

Verträge mit wissenschaftlichen Mitarbeitern im Hochschulbereich zum Zwecke der Weiterbildung sind als Typen zulässiger Zeitverträge anerkannt, wenn neben der Erfüllung von Dienstleistungsaufgaben die Gelegenheit zu einer wissenschaftlichen Qualifikation wie etwa der Promotion oder zu einer ähnlich qualifizierten speziellen Weiterbildung in Forschung und Lehre gegeben wird.

 

Normenkette

BGB § 620 Abs. 1

 

Verfahrensgang

LAG Köln (Entscheidung vom 28.11.1984; Aktenzeichen 2 Sa 595/84)

ArbG Bonn (Entscheidung vom 20.03.1984; Aktenzeichen 1 (3) Ca 2069/83)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI441122

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