Inhalt/Zweck:

Die ICT-Karte ermöglicht es multinationalen Unternehmen, die ihren Sitz außerhalb der EU haben, Mitarbeitende in inländische Niederlassungen zu entsenden.

Voraussetzungen:

  • Es liegt ein unternehmensinterner Transfer vor.
  • Der Arbeitnehmer wird in der aufnehmenden Niederlassung in Deutschland als Führungskraft, Spezialist oder Trainee tätig.
  • Vor Beginn der Abordnung nach Deutschland muss der ausländische Arbeitnehmer dem Unternehmen oder der Unternehmensgruppe seit mindestens 6 Monaten ununterbrochen angehören.
  • Der ausländische Arbeitnehmer weist einen für die Dauer des unternehmensinternen Transfers gültigen Arbeitsvertrag und erforderlichenfalls ein Abordnungsschreiben vor, worin enthalten sind:

    • Einzelheiten zu Ort, Art, Entgelt und zu sonstigen Arbeitsbedingungen für die Dauer des unternehmensinternen Transfers.
    • Der Nachweis, dass der ausländische Arbeitnehmer nach Beendigung des unternehmensinternen Transfers in eine außerhalb der Europäische Union ansässige Niederlassung des gleichen Unternehmens oder der gleichen Unternehmensgruppe zurückkehren kann.
  • Die Abordnung dauert mehr als 90 Tage.
  • Nachweis seiner beruflichen Qualifikation.
  • Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.

Dauer:

Befristet, maximal 3 Jahre.

Kurzfristige Mobilität: Drittstaatsangehörige, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat eine ICT-Karte besitzen, können ohne deutschen Aufenthaltstitel für maximal 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen in Deutschland eingesetzt werden.

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