Entscheidungsstichwort (Thema)

Kein Einsichtsrecht des Vertrauensmannes in Bewerbungsunterlagen von nichtbehinderten Bewerbern

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Die Schwerbehindertenvertretung hat keinen Anspruch darauf, neben den Bewerbungsunterlagen von behinderten Bewerbern vom Arbeitgeber auch die Bewerbungsunterlagen nichtbehinderter Bewerber zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt zu bekommen. Sie ist insoweit auf die Beteiligungsrechte aus § 25 Abs 2 SchwbG beschränkt.

2. Streitfragen hierüber sind im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren, nicht im Beschlußverfahren zu entscheiden.

 

Normenkette

SchwbG § 14 Abs. 1, § 25 Abs. 2

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 21.09.1989; Aktenzeichen 1 AZR 465/88)

LAG Köln (Entscheidung vom 27.07.1988; Aktenzeichen 7 Sa 298/88)

 

Fundstellen

Haufe-Index 445713

EzA § 14 SchwbG 1986, Nr 1 (LT1-2)

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