Ideal wäre, die Präsenz der Arbeitnehmer exakt den Bedarfsschwankungen des Unternehmens anzupassen.

Diese Zielsetzung kollidiert zwangsläufig mit den Interessen des Arbeitnehmers, seine Arbeitszeit möglichst seinen außerbetrieblichen Bedürfnissen und Bindungen, z.B. durch Familie oder Freizeitveranstaltungen, anzupassen. Hinzu kommt, dass eine Bedarfsorientierung für die Mitarbeiter zu einer erheblichen Leistungsverdichtung führt und von ihm nun eine deutlich höhere Flexibilität hinsichtlich der Arbeitszeitgestaltung erwartet wird.

Dieses Spannungsfeld aufzulösen zugunsten einer einseitigen Bedarfsorientierung des Arbeitgebers wäre kontraproduktiv. Denn Basis für jeden betrieblichen Erfolg ist unverzichtbar ein hohes Maß an Arbeitszufriedenheit der Arbeitnehmer. Betrieblicher Erfolg ist auf Dauer gegen die Arbeitnehmer nicht möglich. Daher ist ein Ausgleich der beiderseitigen Interessen anzustreben. Ein praktikables Arbeitszeitkonzept muss die Arbeitszeitbedürfnisse der betroffenen Arbeitnehmer zwingend integrieren. Am besten sind die Arbeitszeitkonzepte, die die beiden Zielkonflikte harmonisch in Übereinklang bringen. Dies kann z.B. durch Übertragung der Ergebnisverantwortung auf die jeweilige Gruppe bei Einräumung hoher Arbeitszeitsouveränität des Einzelnen innerhalb der Gruppe geschehen, verbunden mit bedarfsorientierten Rahmenvorgaben. Denkbar sind auch ergänzende ergebnisorientierte Entgeltanreize.

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