Für Arbeitgeber mit in der Regel nicht mehr als 20 Beschäftigten gelten folgende Ausnahmevarianten:

Der Rückforderungsanspruch

  • entsteht nicht
  • oder vermindert sich
  • oder entfällt nachträglich.

Bei der Feststellung der Anzahl der regelmäßig Beschäftigten zählen die zur Berufsausbildung beschäftigten Arbeitnehmer nicht mit. Ebensowenig Praktikanten oder Umschüler. Zur näheren Bestimmung wird auf § 10 des Lohnfortzahlungsgesetzes, geregelt ist dort das Umlageverfahren, Bezug genommen, in dem unter anderem die Einbeziehung von Teilzeitbeschäftigten in Abhängigkeit vom Umfang der Tätigkeit geregelt ist.

Als "Referenzjahr" gilt dabei das Kalenderjahr, das der Erstattungspflicht vorausgeht. Bei schwankenden Beschäftigungsgrößen ist die Kleinbetriebsregelung daher von Jahr zu Jahr immer neu zu überprüfen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge