Mehr als 600 000 Beschäftigte im Arbeiterverhältnis sind im Bereich des öffentlichen Dienstes bei kommunalen Arbeitgebern tätig. Für die weitaus meisten dieser Mitarbeiter dürfte die Anwendung des BMT-G II in Betracht kommen.

Die für Arbeiterinnen und Arbeiter des Bundes und der Länder jeweils geltenden Manteltarifverträge wurden mit Wirkung vom 1.3.1996 zu einem Tarif, dem MTArb, vereinheitlicht. Die dort enthaltenen Regelungen weichen nur unerheblich vom BMT-G II ab, so dass nachfolgend ausschließlich auf den kommunalen Tarifvertrag eingegangen wird.

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