Bei der Stellenausschreibung kommt sowohl die unmittelbare Benachteiligung

 
Praxis-Beispiel

Deutscher Metallfacharbeiter, männlich, nicht älter als 25 Jahre gesucht

als auch eine mittelbare Benachteiligung (§ 3 Abs. 2 AGG) durch eine vordergründig neutrale Stellenausschreibung, die aber Anforderungen an den Bewerber aufstellt, die von Menschen aus Gründen des § 1 AGG regelmäßig nicht oder nur unzureichend erfüllt werden können, in Betracht.

 
Praxis-Beispiel

Lagerhilfskraft, gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift erwünscht, körperlich kräftig gesucht

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