Die Wirtschaftlichkeitsberechnung beschreibt in einem Fallbeispiel (vgl. Wirtschaftlichkeitsberechnung) das Altersteilzeitverhältnis im Blockmodell.

22.3.1 Gesamtdarstellung der Modellrechnung

Die Modellberechnung geht von jährlich 13 Monatszahlungen aus und gliedert die Gesamtzeit von 5 Jahren in eine Arbeits- und Freistellungsphase von jeweils 30 Monaten oder 2,5 Jahren. In der Arbeitsphase werden bei 13 Monatslöhnen insgesamt Löhne gezahlt für 13 Monate x 2,5 Jahre = 32,5 Monate. Die Freistellungsphase erfordert ebenfalls Zahlungen für 32,5 Monate. Der Arbeitnehmer sammelt in der Arbeitsphase ein Wertguthaben an, das er in der Freistellungsphase kontinuierlich wieder abbaut. Das Wertguthaben entsteht, weil der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung vorstreckt, und der Arbeitgeber seine Gegenleistung – die Lohnzahlung – später erbringt.

Dem Arbeitgeber entstehen in diesem Beispiel einschl. Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung folgende Personalkosten:

 
  Arbeitsphase
30 Monate
monatlich EUR
Freistellungsphase
30 Monate
monatlich EUR

1. Arbeitsphase

Zahlungen des Arbeitgebers für Arbeitnehmer im Rahmen der Altersteilzeit monatlich
2.485,24 2.485,24
- 1.109,20

2. Freistellungsphase

a)

Wertguthaben des Arbeitnehmers:
32,5 x 2.485,24 EUR
= 80.770,30 EUR, daraus monatliche Zahlung

- Ersatzleistungen der Bundesanstalt für Arbeit

Monatlicher Aufwand des Arbeitgebers in der zweiten Blockhälfte für den Arbeitnehmer in Altersteilzeit 1.376,04
b) Zahlungen für die Ersatzarbeitskraft
2.426,85

Die Lohnzahlungen für den Arbeitnehmer während der Arbeitsphase (Monate 1 bis 30) und für die Ersatzarbeitskraft während der Freistellungsphase (Monate 31 bis 60) berechtigen nicht zu Rückstellungen, weil der Arbeitgeber gleichzeitig entsprechende Arbeitsleistungen erhält.

22.3.2 Rückstellungen für die Freistellungsphase

Die Lohnzahlungen für den Arbeitnehmer zuzüglich Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitgeberanteil) abzüglich Ersatzleistungen der Bundesanstalt für Arbeit während der Freistellungsphase sind Verpflichtungen des Arbeitgebers, mit denen er sich - verglichen mit der Arbeitsleistung des Arbeitsnehmers - im Erfüllungsrückstand befindet. Dieser Erfüllungsrückstand baut sich kontinuierlich auf als Kehrseite des Wertguthabens, das der Arbeitnehmer während der Arbeitsphase erwirbt. Für die monatlichen Beträge von je 1.376,04 EUR sind in den Arbeitsmonaten Rückstellungen zu bilden, weil der Arbeitnehmer Anspruch auf volle Vergütung seiner Arbeitsleistung bzw. Ausgleich durch Arbeitsfreistellung in der Freistellungsphase hat. Die im jeweiligen Monat gebildete Rückstellung wird in der Freistellungsphase jeweils 30 Monate später wieder aufgelöst.

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