In der Entgelttabelle für die Entgeltgruppen 1 bis 15 (Anlage B zum TV-L) wird in den Entgeltgruppen 9 bis 15 jeweils eine neue Stufe 6 nach Maßgabe der Anlage 1 Nr. 1 ausgebracht.

Anlage 1 Nr. 1 zur Tarifeinigung vom 17.2.2017

Stufe 6 in den Entgeltgruppen 9 bis 15 (Anlage B zum TV-L) sowie KR 9a bis KR 11a (Anlage C zum TV-L)

  1. In der Anlage B zum TV-L wird in den Entgeltgruppen 9 bis 15 (einschließlich der Entgeltgruppe 13 Ü) eine neue Stufe 6 mit folgenden Beträgen ausgebracht:

     
    Entgeltgruppe ab 1.1.2018 ab 1.10.2018
    15 6.274,21 6.366,93
    14 5.731,99 5.816,70
    13 Ü 5.731,99 5.816,70
    13 5.378,92 5.458,41
    12 5.265,44 5.343,25
    11 4.792,59 4.863,42
    10 4.458,46 4.524,35
    9 3.941,46 3.999,71

    Die Stufe 6 wird nach einer Laufzeit (§ 16 Absatz 3 Satz 1 TV-L) von fünf Jahren in Stufe 5 erreicht. Die bis zum 31.12.2017 in Stufe 5 oder der individuellen Endstufe (Stufe 5+) verbrachte Zeit wird berücksichtigt.

  2. Bei Beschäftigten der Entgeltgruppe 9 mit einer besonderen Laufzeit von fünf Jahren in Stufe 2 erhöht sich der Tabellenwert nach fünf Jahren in Stufe 4

    • ab 1.1.2018 um 53,41 Euro
    • ab 1.10.2018 um weitere 53,40 Euro.

    Die bis zum 31.12.2017 in Stufe 4 oder der individuellen Endstufe (Stufe 4+) verbrachte Zeit wird berücksichtigt.

  3. Mit Erreichen der Stufe 6 bzw. des Anspruchs auf die Zulage in Stufe 4 gilt § 12 Absatz 5 Satz 1 TVÜ-Länder entsprechend.
  4. Zu § 19 Absatz 2 Sätze 2 und 3 TVÜ-Länder

    aa)

    Satz 2 wird wie folgt gefasst:

    Bei Beschäftigten im Sinne des § 53 Hochschulrahmengesetz, die in die Entgeltgruppe 13 Ü übergeleitet werden und bei denen das Vergleichsentgelt im Zeitpunkt der Überleitung den Betrag von 3.300 Euro nicht erreicht, erhöht sich der Tabellenwert in der Stufe 5 nach fünf Jahren der Zugehörigkeit zur Stufe 5

    - vom 1.1.2018 bis 30.9.2018 um 115,29 Euro,

    - ab 1.10.2018 um 30,58 Euro.

    bb)

    Satz 3 wird wie folgt geändert:

    Dasselbe gilt bei Neueinstellungen von Beschäftigten im Sinne des § 53 Hochschulrahmengesetz in die Stufen 1 oder 2 der Entgeltgruppe 13 für die Erhöhung des Tabellenwertes der Stufe 5 der Entgeltgruppe 13

    - vom 1.1.2018 bis 30.9.2018 um 120,51 Euro,

    - ab 1.10.2018 um 41,02 Euro.

 

Erläuterungen

Es wird eine sechste Erfahrungsstufe für die oberen Entgeltgruppen eingeführt. Die Stufe 6 für die Entgeltgruppen 9 bis 15 wird 3 % über den Entgeltwerten der bisherigen Stufe 5 des Tarifvertrages der Länder (TV-L) liegen. Sie wird in zwei Schritten kommen: 1,5 % zum 1. Januar 2018 und 1,5 % zum 1.10.2018. Dies führt zu einer Gehaltssteigerung zwischen ca. 115 Euro in der Entgeltgruppe 9 und ca. 185 Euro in der Entgeltgruppe 15.

Die Stufe 6 wird - wie auch in den Entgeltgruppen 1 bis 8 - nach 5 Jahren in Stufe 5 erreicht.

Die zum 31.12.2017 in Stufe 5 oder in der individuellen Endstufe (Stufe 5+) verbrachte Zeit wird berücksichtigt.

Die Entgeltgruppe 15Ü erhält weiterhin keine Stufe 6.

Bei Erreichen der Stufe 6 wird entsprechend § 12 Abs. 5 Satz 1 TVÜ-Länder der Unterschiedsbetrag auf einen etwaigen Strukturausgleich angerechnet.

Besondere Bedeutung hat die Einführung der neuen Stufe 6 bei der Vergütung der Lehrer, insbesondere bei den Lehrkräften, die bereits tariflich die Endstufe ihrer Entgeltgruppe erreicht haben. Dies fällt vor allem in den östlichen Bundesländern ins Gewicht, die viele ältere Lehrer in der Endstufe beschäftigen.

Eine bedeutsame Neuregelung wurde bei der "kleinen EG 9" vereinbart.

Die "kleine" Entgeltgruppe 9 im TV-L ergibt sich aus der Überleitung von sehr verschiedenen Vergütungsgruppen des BAT und Lohngruppen des MTArb in den TV-L im Jahr 2006. Die Ausdifferenzierung der unterschiedlichen Wertebenen erfolgte innerhalb der Entgeltgruppe 9 in den Stufen. Einige wurden in die reguläre Entgeltgruppe 9 mit damals 5 Erfahrungsstufen und regulären Stufenlaufzeiten übergeleitet, andere in die Entgeltgruppe 9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten (Stufe 2 fünf Jahre, Stufe 3 neun Jahre) und ohne die Möglichkeit in Stufe 5 aufzusteigen. Für diese Variante der Entgeltgruppe 9 hat sich mit den Jahren umgangssprachlich die Bezeichnung "kleine EG 9" verbreitet. Mit der Tarifrunde TV-L 2017 wird nun für diese "kleine EG 9" eine Zulage auf die Stufe 4 eingeführt, die nach 5 Jahren in Stufe 4 erreicht wird. Das entspricht vom Wesen her einer gesonderten Entgeltstufe 5. Wie bei der neuen Stufe 6 erfolgt die Einführung der Zulage in zwei Schritten:

- ab 1.1.2018 in Höhe von 53,41 Euro

- ab 1.10.2018 Erhöhung um weitere 53,40 Euro.

Die bis zum 31. Dezember 2017 in Stufe 4 oder der individuellen Endstufe (Stufe 4+) verbrachte Zeit wird berücksichtigt.

Bei Erhalt der Zulage wird entsprechend § 12 Abs. 5 Satz 1 TVÜ-Länder der Unterschiedsbetrag auf einen etwaigen Strukturausgleich angerechnet. Es steht zu erwarten, dass in den nächsten Jahren die Entgeltgruppe 9 - wie bereits im TVöD geschehen - aufgeteilt wird, wohl wie im Bund in eine EG 9a und eine EG 9b.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TV-L Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge