Die Modellberechnung geht von jährlich 12 Monatszahlungen aus und gliedert die Gesamtzeit von 5 Jahren in eine Arbeits- und Freistellungsphase von jeweils 30 Monaten oder 2,5 Jahren. In der Arbeitsphase werden bei 12 Monatslöhnen insgesamt Löhne gezahlt für 12 Monate × 2,5 Jahre = 30 Monate. Die Freistellungsphase erfordert ebenfalls Zahlungen für 30 Monate. Der Arbeitnehmer sammelt in der Arbeitsphase ein Wertguthaben an, das er in der Freistellungsphase kontinuierlich wieder abbaut. Das Wertguthaben entsteht, weil der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung vorstreckt, und der Arbeitgeber seine Gegenleistung – die Lohnzahlung – später erbringt.

Dem Arbeitgeber entstehen in diesem Beispiel einschl. Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung folgende Personalkosten:

 
  Arbeitsphase 30 Monate monatlichEUR Freistellungsphase 30 Monate monatlich EUR
    12 Monate 18 Monate

1. Arbeitsphase

Zahlungen des Arbeitgebers für Arbeitnehmer im Rahmen der Altersteilzeit monatlich
3.383,13    

2. Freistellungsphase

a)

Wertguthaben des Arbeitnehmers: 30 × 3.383,13 EUR = 101.493,90 EUR, daraus monatliche Zahlung

– Ersatzleistungen der Bundesagentur für Arbeit

3.383,13

–1.417,90

3.383,13

–1.417,90
Monatlicher Aufwand des Arbeitgebers in der zweiten Blockhälfte für den Arbeitnehmer in Altersteilzeit 1.965,23 1.965,23

b) Zahlungen für die Ersatzarbeitskraft pro Monat

  • EG 10 Stufe 1
  • EG 10 Stufe 2
  • Einschl. 20,2 % AG-Beiträge zur Sozialversicherung
3.238,92 3.515,77

Die Lohnzahlungen für den Arbeitnehmer während der Arbeitsphase (Monate 1 bis 30) und für die Ersatzarbeitskraft während der Freistellungsphase (Monate 31 bis 60) berechtigen nicht zu Rückstellungen, weil der Arbeitgeber gleichzeitig entsprechende Arbeitsleistungen erhält.

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