Zu wenige Frauen in Führungspositionen des öffentlichen Dienstes
Seit Anfang März 2015 sind börsennotierte Unternehmen verpflichtet, 30 Prozent ihrer Aufsichtsratsposten mit Frauen zu besetzen. Das Bundesgleichstellungsgesetz verpflichtet seit Mai 2015 auch Bundesbehörden, Ziele zur Erhöhung des Frauenanteils festzulegen. Im Sommer 2016 soll zum ersten Mal ein Gleichstellungsindex für Bundesministerien und andere oberste Bundesbehörden erscheinen.
Frauenanteil zum Teil deutlich zu niedrig
Aus einer Kleinen Anfrage von Cornelia Möhring, frauenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion der Linken, geht nun hervor, dass unter den 28 beamteten Staatssekretären der Bundesministerien nur fünf Frauen sind. Das entspricht einem Anteil von weniger als 18 Prozent. Eine Ebene darunter – bei den Abteilungsleitern – liegt der Frauenanteil bei 23 Prozent. Damit unterschreitet die Regierung die Vorgaben, die sie für große Unternehmen festgelegt hat. Nur fünf von 16 Bundesministerien hatten Stand 30. Dezember 2014 auf Abteilungsleiterebene einen Frauenanteil von mindestens 30 Prozent: das Familien-, Justiz-, Entwicklungs-, Umwelt- und Gesundheitsministerium. Neuere Zahlen konnte die Bundesregierung nicht nennen.
Ein anderes Bild geben die Verwaltungen des Deutschen Bundestags und des Bundesrats ab: Beide Institutionen haben jeweils zur Hälfte Frauen und Männer als Abteilungschefs.
Teilzeit ist karrierehemmend
Die stellvertretende dbb Bundesvorsitzende Astrid Hollmann erklärt die Ungleichheit damit, dass Frauen, die wegen der Familie in Teilzeit wechseln, mit ihrer Karriere oft nicht mehr vorankämen. „Außerdem sind Männer bei Bewerbungen für Stellen oft selbstsicherer. Frauen sind generell selbstkritischer und stellen ihre Qualifikation für hohe Positionen eher infrage“.
Die Position von Frauen im öffentlichen Dienst müsse ebenfalls verbessert werden, etwa bei der Bezahlung. „Da gibt es nach wie vor geschlechtsspezifische Unterschiede“, bemängelte Hollmann. Zwar sei die Differenz in der Privatwirtschaft derzeit noch höher, liege aber auch im öffentlichen Dienst „immer noch bei acht Prozent“. Nachholbedarf gebe es beispielsweise bei der Bewertung von Berufen, etwa im sozialen Bereich, in denen überdurchschnittlich viele Frauen arbeiten.
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Entgelttabelle TVöD/VKA
828
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Berechnung der Tauschtage und des Umwandlungsbetrags
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Krankmeldung im öffentlichen Dienst
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Voraussetzungen und Geltendmachung der Tauschtage
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Urlaubsübertragung und Urlaubsverfall im öffentlichen Dienst
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Urlaubsanspruch auch bei Erwerbsminderungsrente
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Zwölftelung des Urlaubsanspruchs im öffentlichen Dienst
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Probezeitkündigung im öffentlichen Dienst - das gilt es zu beachten
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Hilfsweise ordentliche Kündigung „zum nächstmöglichen Termin“
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Keine Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD bei Renteneintritt
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Entgelttabelle TV-Ärzte/VKA
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Entgelttabelle TVöD - Sozial- und Erziehungsdienst
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Entgelttabelle TVöD/VKA
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Entgelttabelle TV-L Sozial- und Erziehungsdienst
17.09.2026
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Entgelttabelle TV-L
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Grenzen der Haftung eines Arbeitgebers nach Diskriminierung
15.09.2026