Disziplinarkammer: Bundespolizist aus dem Dienst entfernt
Ein 44-jährige Polizeiobermeister war bei der Bundespolizeidirektion Hannover eingestellt. Im Februar 2015 wurde gegen ihn ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Im Mai 2015 wurde ihm zunächst die Führung der Dienstgeschäfte verboten. Ende Juli 2015 wurde er vorläufig des Dienstes enthoben mit Kürzung der Dienstbezüge ab November 2015. Das Disziplinarverfahren wurde mehrfach ausgeweitet.
Insgesamt 12 Vorwürfe stehen im Raum
In der Disziplinarklageschrift werden noch 12 Sachverhaltskomplexe weiterverfolgt. Dazu gehören die strafrechtlich abgeurteilten Vorwürfe des unberechtigten Fotografierens eines in Gewahrsam Genommenen, der Besitz kinder- und jugendpornographischer Schriften, das Versenden eines Fotos mit herabwürdigenden und rassistisch geprägten Inhalten sowie unerlaubter Waffen- und Munitionsbesitz. Insoweit war der Beamte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten und drei Wochen auf Bewährung verurteilt worden. Weiter liegt der Disziplinarklage der Sachverhalt aus einem rechtskräftig gewordenen Strafbefehl wegen Verbreitung pornographischer Schriften zugrunde.
Das Verwaltungsgericht Hannover behandelte dabei nicht alle Vorwürfe, da es für die Entscheidung letztlich nicht mehr hierauf ankam, so das Gericht.
Für Polizeidienst nicht weiter tragbar
Nach Einschätzung des Verwaltungsgerichts reichten bereits die strafrechtlich abgeurteilten Verfehlungen aus, um den Beamten als nicht mehr für den Polizeidienst tragbar anzusehen. Daneben sah es das Verwaltungsgericht auch als erwiesen an, dass der Beamte in weiteren Fällen amtsmissbräuchlich handelte, Polizeianwärtern sexuell zu Nahe getreten und es zur Ausübung einvernehmlicher sexueller Handlungen in einem Dienstfahrzeug während des Dienstes gekommen ist.
Das Gericht führte in seiner Urteilsbegründung u.a. aus, dass die gezeigten Verhaltensweisen "das von der Öffentlichkeit in einen Polizisten als Repräsentant des Staates gesetzte Vertrauen" verletzten und er als Polizeibeamter damit für den Polizeidienst als untragbar anzusehen sei.
(VG Hannover, Urteil v. 23.10.2019, 14 A 445/19)
-
Beginn der TV-L-Tarifrunde 2026
6.661
-
Urlaubsübertragung und Urlaubsverfall im öffentlichen Dienst
2.0692
-
Krankmeldung im öffentlichen Dienst
1.7691
-
Entgelttabelle TV-L
1.694
-
TVöD-Tarifrunde für Kommunen und den Bund 2025: Redaktionsverhandlungen abgeschlossen
1.125
-
Urlaubsanspruch auch bei Erwerbsminderungsrente
1.118
-
Entgelttabelle TVöD/VKA
987
-
Entgelttabelle TVöD - Sozial- und Erziehungsdienst
805
-
Hilfsweise ordentliche Kündigung „zum nächstmöglichen Termin“
658
-
Keine Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD bei Renteneintritt
5092
-
Theaterintendant ist Arbeitnehmer
22.12.2025
-
Schleswig-Holstein plant Prüfung von Bewerbern für Staatsdienst durch Verfassungsschutz
18.12.2025
-
Das sind die wichtigsten Themen für Personaler im öffentlichen Dienst zum Jahreswechsel
17.12.2025
-
Richterin mit Kopftuch
09.12.2025
-
Beginn der TV-L-Tarifrunde 2026
03.12.2025
-
VGH erleichtert Ausbildung für geduldete Geflüchtete in der Altenpflege
27.11.2025
-
Urlaubsübertragung und Urlaubsverfall im öffentlichen Dienst
24.11.20252
-
Besoldung von Beamten in Berlin war verfassungswidrig
19.11.2025
-
Pflegekräfte bekommen mehr Kompetenzen
07.11.2025
-
Krankgeschriebener Lehrer tritt in Kochshows auf
30.10.2025