Bewährungsstrafe für ehemaligen Schulleiter wegen Betrugs
Der 69-Jährige hatte gestanden, Geld für Schulbücher, Arbeitshefte und Sportgeräte von den Eltern der Schüler eingesammelt und davon mindestens 30.000 Euro für private Zwecke genutzt zu haben. Nun muss er 10.000 Euro an den Förderverein der betroffenen Haupt- und Realschule zahlen. Das entschied die Berufungskammer des Landgerichts Fulda am 14. September. Damit hob das Gericht eine frühere Verurteilung durch das Amtsgericht Fulda zu einem Jahr auf Bewährung auf.
Landkreis hatte Materialkosten schon übernommen
Die Arbeitsmittel, für die der Rektor das Geld vorgeblich gesammelt hatte, waren zuvor bereits vom Landkreis als Schulträger bezahlt worden. Mindestens zwei für den Sportunterricht bestellte Übungsbarren hatte der Rektor zudem an einen Sportverein weiterverkauft, dessen Vorsitzender er ist.
Der Betrug war aufgeflogen, als der Angeklagte nach seiner Pensionierung knapp 4.000 Euro aus dem Schultresor holte.
Kein Verlust des Beamtenstatus
Mit dem nun ergangenen Urteil behält der Beamte seine Pensionsansprüche. Nach § 24 des Beamtenstatusgesetzes tritt der Verlust der Beamtenrechte erst ein, wenn ein Beamter wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wurde (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 BeamtStG).
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