Schlechte Krankenhäuser sollen künftig weniger Geld bekommen

Krankenhäuser, die durch anhaltend schlechte Operationen und Patientenversorgung auffallen, sollen künftig weniger Geld bekommen. Auf Dauer laufen sie sogar Gefahr, geschlossen zu werden.

Das ist einer der Eckpunkte einer Krankenhausreform, auf die sich eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe auf Ministerebene am Freitag in Berlin verständigte.

Die Qualität von OPs und Patientenversorgung soll künftig bei der Vergütung durch Zu- oder Abschläge eine zentrale Rolle spielen. Bei der Krankenhausplanung sind Umwidmungen einzelner Stationen bis hin zur Schließung einiger der heute noch knapp 2000 Kliniken möglich.

Um die Reform zu finanzieren, soll ein Investitions- oder Strukturfonds mit einem Volumen von insgesamt einer Milliarde Euro geschaffen werden. Dafür sollen 500 Millionen Euro aus dem Gesundheitsfonds aufgebracht werden. Die Länder, die für Planung und Investitionskosten der Krankenhäuser zuständig sind, sollen weitere 500 Millionen Euro als Kofinanzierung zur Verfügung stellen.

Nach drei Jahren soll die Wirkung des Fonds überprüft und entschieden werden, ob er weitergeführt wird. Die SPD-Seite bestand in den Verhandlungen darauf, dass es sich bei den Länder-Ausgaben um zusätzliche Investitionen handeln müsse, nicht um Umwidmungen.

Ein zentrales Ziel der Qualitätsprüfung ist es, dass Krankenhäuser künftig nicht mehr alles machen, sondern sich spezialisieren, um in den verbleibenden Fachbereichen bessere Leistungen zu erbringen.

Zur Qualitätsprüfung soll nach den Plänen auch die Qualität der Indikationen gehören. Es gebe offensichtliche Anzeichen, dass es in manchen Regionen und Fachgebieten zu viele Operationen gebe. Dieses Phänomen solle durch Zweitgutachten weiter eingedämmt werden, erläuterte Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD). Auf diese Weise sei auch ein Spareffekt zu erzielen.

Die Pflege werde künftig mehr kosten, da Pflegepersonal aufgebaut werden müsse. Für drei Jahre sollen hier zusätzliche 660 Millionen Euro investiert werden, erläuterte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU). Im kommenden Jahr soll nun das Gesetzgebungsverfahren beginnen, um die Reform zum 1. Januar 2016 in Kraft setzen zu können.

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erklärte in einer ersten Reaktion: «Wir freuen uns, dass die Politik mit der geplanten Einrichtung eines Strukturfonds den grundlegenden Reformbedarf zum Um- und Abbau der Überkapazitäten anerkannt hat.» Es komme nun aber auf die konkrete Ausgestaltung des Fonds an, damit er tatsächlich dem Um- und Abbau der Überkapazitäten diene und nicht zur Konservierung überholter Strukturen führe, erklärte der Sprecher des GKV-Spitzenverbandes, Florian Lanz.

Der Geschäftsführende Vorstand des AOK-Bundesverbandes, Uwe Deh, erklärte: «Es ist gut, dass Bund und Länder die Krankenhauslandschaft umstrukturieren wollen. Für dieses Vorhaben werden die Beitragszahler zu einer Milliarden-Investition verpflichtet. Damit von der Reform nicht einfach nur eine sehr große Finanzspritze für die Kliniken übrigbleibt, muss jetzt sichergestellt werden, dass Patienten und Beitragszahler tatsächlich einen Nutzen von der Reform haben.»

dpa
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