Einigung über Ausgleich für Wegfall des Beamten-Weihnachtsgeldes
Sachsens knapp 30.000 Beamte sollen einen Ausgleich für das 2011 gestrichene Weihnachtsgeld erhalten. Finanzminister Georg Unland (CDU) und Gewerkschaftsvertreter einigten sich auf einen Kompromiss, der sowohl Nachzahlungen für die Jahre 2011 bis Juni 2016 als auch eine lineare Erhöhung der Besoldung um 2,61 Prozent ab Juli vorsieht. Das Paket habe ein Volumen von rund 300 Millionen Euro, sagte Unland. Inklusive Altersversorgung komme man auf 435 Millionen Euro. Der Kompromiss dient als Empfehlung für eine Gesetzesvorlage des Kabinetts, über die schließlich der Landtag entscheiden muss.
Nachzahlungen in der Gesamthöhe von bis zu 135 Millionen Euro
Die Nachzahlungen betragen für die Jahre 2011 bis Juni 2016 jeweils zwischen 0,98 und 2,53 Prozent der Grundbesoldung. Der Gesamtbetrag soll nach Zustimmung des Parlaments in einem Stück ausgezahlt werden - voraussichtlich Ende des Jahres. Es gehe hierbei um etwa 130 bis 135 Millionen Euro, sagte Unland.
Nach Angaben des Vorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei Sachsen, Hagen Husgen, kann ein Beamter des mittleren Dienstes mit 3.000 bis 4.000 Euro rechnen. Durch die Anhebung der Besoldung ab Juli würde ein Polizeibeamter in der Gruppe A8 etwa 1.000 Euro pro Jahr mehr verdienen. Das Weihnachtsgeld betrug hier zuletzt 1.025 Euro. Die Regelung soll zunächst bis 2020 gelten.
Das Weihnachtsgeld war 2011 gestrichen worden. Im vergangenen Jahr hatte das Bundesverfassungsgericht die Besoldung der sächsischen Beamten für unrechtmäßig erklärt und Anforderungen an eine angemessene Besoldung für alle deutschen Beamten formuliert.
Stellungnahmen zur Einigung
Der stellvertretende sächsische DGB-Vorsitzende Markus Schlimbach sprach von einem «Bilderbuchkompromiss», «der einen Umstand behebt, der in Sachsen in den letzten fünf Jahren immer wieder für Aufregung und Aufruhr unter den Beamten gesorgt hat». Dennoch sei die Regelung erklärungsbedürftig. «Es ist nicht das alte Weihnachtsgeld, wie man es vor 2011 gekannt hat.» Außerdem würden die unteren Besoldungsgruppen aufgrund der prozentualen Regelung davon weniger als höhere profitieren.
Der Vorsitzende des Sächsischen Beamtenbundes, Gerhard Pöschmann, betonte die Vorteile einer Einarbeitung der Leistung in die Besoldungstabelle. «Dieses Einfließen in die Tabellen macht genau diesen Betrag, der jetzt eingespeist wird, sicher für die nächsten Jahre. Er kann also nicht mehr durch irgendein Haushaltsbegleitgesetz gestrichen werden.» Außerdem wirke sich die Erhöhung so auch auf das Ruhegehalt aus.
Der Vorsitzende des Richtervereins, Reinhard Schade, sieht in der Anhebung der Besoldung auch einen Anreiz bei Einstellung neuer Beamter. «Die Besoldung ist auch wichtig, um Leute zu gewinnen. Die Situation ist nicht einfach am Arbeitsmarkt», sagte er.
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