Polizeianwärter wegen Missbrauchs des Dienstausweises aus Dienst entlassen
Ein 28-jähriger Polizeianwärter missbrauchte seinen Dienstausweis mehrfach privat, um etwa Freigetränke in einer Diskothek zu erhalten. Seit seiner Vereidigung im Jahr 2016 ist er mehrfach auffällig geworden. Das Polizeipräsidium Duisburg entließ den Polizeianwärter im März 2018 aus dem Dienst, woraufhin er Klage beim Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf einreichte.
Beamte dürfen sich nicht besinnungslos betrinken, wenn dadurch das Bild des Polizeiberufs geschädigt wird.
Das VG entschied, dass der Polizeianwärter für diesen Beruf als charakterlich ungeeignet anzusehen ist und wies die Klage ab. Beamte dürfen sich nicht besinnungslos betrinken, wenn dadurch das Bild des Polizeiberufs geschädigt wird, so das Gericht. Der Anwalt des Polizeianwärters teilte dem Gericht mit, dass sein Mandant Anfang des Jahres in Therapie gegangen sei. Bis zur Rechtskraft des Urteils darf der Polizeianwärter noch weiter seinen Dienst antreten, allerdings ohne eine Waffe.
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