Pflegeschüler müssen weiterhin Schulgeld zahlen

Trotz des Pflegeberufsgesetzes zahlen Pflegeschüler in Mecklenburg-Vorpommern noch Schulgeld. Das ist zwar legitim, da das Gesetz eine kostenfreie Ausbildung erst ab 2020 vorsieht. Aber bis dahin könnte das Land im Wettbewerb um gut ausgebildete Pflegekräfte das Nachsehen haben.

Mecklenburg-Vorpommern ist eines der wenigen Bundesländer, in dem noch Schulgeld für eine Ausbildung in der Pflege zu zahlen ist. Für das Schuljahr 2016/2017 mussten für eine Ausbildung zur Kranken- oder Altenpflegehilfskraft bis zu 210 Euro monatlich bezahlt werden und für eine Ausbildung zur Fachkraft in der Altenpflege bis zu 230 Euro. Zwar wurde Ende 2014 die Finanzhilfe für Pfleger-Auszubildende an privaten Berufsschulen auf bis zu 80 Prozent erhöht. Im Vergleich zu einer kostenfreien Ausbildung könnte dies dennoch nicht ausreichend sein, Nachwuchskräfte im Land zu halten. Auch wandern laut Sozialministerin Stefanie Drese viele Absolventen nach ihrer Ausbildung vor allem wegen der geringen Bezahlung in andere Bundesländer ab. Spätestens ab dem Jahr 2020 muss die Ausbildung aufgrund des Pflegeberufsgesetzes des Bundes kostenfrei sein.

 

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dpa
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