Verleumdung rechtfertigt Kündigung
Die Frau war in der Kreisverwaltung Teltow-Fläming tätig und hatte sich abfällig über ihre Chefin und Kollegin geäußert. Sie hatte diese bezichtigt, während des Dienstes Alkoholexzesse gefeiert und Sex gehabt zu haben. Dafür sahen die Richter keine Hinweise. Die Klage gegen die Kündigung blieb erfolglos, teilte das Gericht am Donnerstag mit (Az. 19 Sa 322/13).
Laut Urteil ist dem Landkreis nicht zuzumuten, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen. Die Richter in Berlin bestätigten damit eine Entscheidung der Potsdamer Kollegen vom Sommer 2013. Eine Revision zum Bundesarbeitsgericht ist nicht zugelassen.
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kleinermann
07.02.2014 12:37 Uhr
Eine Klarstellung vorweg: Ich befürworte es nicht, dass jeder schimpfend und mit verbalen Kraftausdrücken durch die Welt läuft. Wichtig ist mir aber eine situations- und menschengerechte Relativierung.
Ich halte die extreme Ahndung von "ehrenrührigen" Äußerungen, meist mündlich in (wenn auch mehreren) Einzelgesprächen und damit nicht wirklich beweisbar, für mehr als fragwürdig. Hier wird in Form einer uralten Ehrenkultur der Herrschaftsgilde die Unantastbarkeit der Herrschenden geschützt. ... In der Moderne die zweifelhafte "Ritterlichkeit" gepflegt ....
Da werden, vermutlich auch im vorliegenden Fall, "kleine Leute" gereizt und gemobbt um dann mit ehrenrühriger Gekränktheit seinen Machtanspruch zu verteidigen, wenn sich der/die "Kleine" in Verzweiflung und Unmacht im Wort vergreift. Ehre wird nur vorgeschoben! Es geht nur um Machterhalt!
Über Mobbing wird in Firmen nicht gesprochen, das gibt es nicht, respektive wird als "Kollateralschaden abgetan. :-(
Ich fordere mehr Coolness und Leistung bei Leitenden und Führenden und weniger verbissenes Verharren auf "Ehre" und "Unterwürfigkeit".