Keine Einigung im Rechtsstreit um Jobcenter-Mitarbeiterin
Im Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht Hamburg haben das Jobcenter und die als «Hartz-IV-Rebellin» bekanntgewordene Mitarbeiterin Inge Hannemann noch keine Einigung erzielt. Die 45-Jährige war im April freigestellt worden, weil sie das «System Hartz IV» als menschenunwürdig kritisiert hatte. In der Güteverhandlung forderte Richter Ilbert Albers die Parteien auf, bis zum 9. September mitzuteilen, ob eine Weiterbeschäftigung an anderer Stelle - beim Jobcenter oder der Hansestadt Hamburg - denkbar sei.
Für sie komme nur eine Stelle als Arbeitsvermittlerin infrage, sagte Hannemann nach der Verhandlung. Auch eine Abfindung sei für sie keine Option. «Ich bin nicht käuflich», betonte die Frau.
Großes öffentliches Interesse
Die «Hartz-IV-Rebellin» polarisiert: Bürger haben sie für den Deutschen Engagementpreis 2013 des Bundesfamilienministeriums nominiert, Zustimmung kommt zudem von der Linken. Kritiker werfen ihr dagegen Selbstdarstellung vor. Das Interesse an der Verhandlung am Mittwoch vor dem Arbeitsgericht Hamburg war groß, zahlreiche Unterstützer Hannemanns waren gekommen. Weil alle Stühle besetzt waren, saßen sie zum Teil auf dem Boden und kommentierten die Verhandlung immer wieder.
Jobcenter: Behauptungen der Beschäftigten sind falsch
Hannemann war im Jobcenter Hamburg-Altona seit Herbst 2011 in Teilzeit beschäftigt und dort zuständig für Jugendliche, deren Vermittlung als schwierig galt. Die Bundesagentur für Arbeit und die Hamburger Sozialbehörde wollen sich derzeit nicht direkt zum Fall Hannemann äußern. Im Juni jedoch hatte die Bundesagentur erklärt: «Die Behauptungen von Frau Hannemann sind falsch und führen die Öffentlichkeit in die Irre.» Die Kollegin missbrauche ihre «angeblichen Insider-Ansichten, um sich in der Öffentlichkeit als einsame Kämpferin für Entrechtete darzustellen».
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