Höhere Besoldung für junge Beamte in Mecklenburg-Vorpommern

Um Bewerberinnen und Bewerber für eine Karriere in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommerns zu gewinnen, ist das Besoldungsrecht in Mecklenburg-Vorpommern neu geregelt worden.

Der Landtag in Schwerin verabschiedete mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von SPD und CDU einen entsprechenden Gesetzentwurf. «Das wesentliche Ziel ist die Fachkräftegewinnung» sagte der SPD-Landtagsabgeordnete Tilo Gundlack. Dem Gesetzentwurf zufolge werden von 2020 bis 2030 landesweit etwa 12.000 der rund 35.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung das Renteneintrittsalter erreichen. Besonders gefragt seien Lehrer, Ärzte für das öffentliche Gesundheitswesen sowie IT-Fachkräfte.

Attraktivität der Landesverwaltung soll erhöht werden

«Die umfassenden Änderungen bei der Besoldung und Versorgung sowie im Beamtenrecht dienten dem Ziel, die Attraktivität der Landesverwaltung zu erhöhen und diese gegenüber der Wirtschaft, aber auch gegenüber anderen Bundesländern, insbesondere den Nachbarländern, konkurrenzfähig zu halten», sagte der Landesvorsitzende des Deutschen Beamtenbundes (dbb), Dietmar Knecht. Viele Forderungen des Beamtenbundes seien in dem Gesetz berücksichtigt worden.

Zuschläge und Änderungen bei Einstiegsämtern

Nach Angaben von Knecht kann ein Richter oder ein Staatsanwalt zu Beginn seiner beruflichen Karriere durch einen sogenannten Personalgewinnungszuschlag künftig 441 Euro mehr im Monat verdienen. Zudem erhalte jeder Polizist in einem ersten Schritt 8,78 Euro mehr Lohn im Monat.

In den Besoldungsgruppen A13, A14 sowie R1 fällt künftig das sogenannte Einstiegsamt weg, womit die Besoldung für Berufsanfänger steigen wird. Bei der Gruppe A13 sind es dadurch 186 Euro mehr im Monat, bei der Gruppe A14 245 Euro. Die Landesregierung geht dadurch von Mehrkosten von knapp 2,3 Millionen Euro in diesem Jahr aus, im kommenden Jahr sind es rund 1,3 Millionen Euro.

Stellungnahmen zu den Änderungen

Justizministerin Katy Hoffmeister (CDU) begrüßte den Beschluss, womit «die Attraktivität der Justiz als Arbeitgeber unter Beweis gestellt» werde. Für die Justizvollzugsbediensteten werde die monatliche Justizvollzugszulage um rund 30 Euro auf monatlich 127 Euro erhöht.

Der Landesrichterbund befürwortete die verbesserte Besoldung für junge Richter und Staatsanwälte. Es bleibe jedoch dabei, dass sie im Wesentlichen unter dem Bundesschnitt liege. Es müsse eine bundeseinheitliche Besoldung angestrebt werden, um in Wettbewerb mit anderen Bundesländern bestehen zu können.

Die außerparlamentarische FDP kritisierte den Beschluss. «Wer glaubt, mit diesem Reförmchen die Attraktivität des öffentlichen Dienstes zu steigern, liegt weit daneben und verliert den Blick für die Beschäftigten im Landesdienst», bemängelte der FDP-Landesvorsitzende René Domke. «Ich kenne niemanden, der sich deswegen für den öffentlichen Dienst bewerben wird, weil er statt 127,38 nun 136,45 Euro Polizeizulage erhält.»

Die Linken übten ebenfalls Kritik an dem Gesetz: «Nachdem die Landesregierung die zum Teil deutliche Schlechterstellung von Beamten aufgrund sogenannter systemnaher Zeiten vor der Wende aus Gerechtigkeitsgründen streichen wollte, drehen SPD und CDU das Rad nun wieder zurück. Nach dem Willen der Koalition bleibt es bei den Kürzungen des Ruhegehalts, von denen zumeist Polizisten betroffen sind», sagte die Abgeordnete Jeannine Rösler.

dpa
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