Gesetzgebung: Bundesqualitätsgesetz für Kitas

Um eine einheitliche Qualität in der Kindertagesbetreuung sicherzustellen, sieht ein Rechtsgutachten den Bund in der Pflicht.

Der Bund habe in diesem Bereich die Gesetzgebungskompetenz, sagte Joachim Wieland von der Universität für Verwaltungsrecht Speyer. Die Arbeiterwohlfahrt (AWO), der Deutsche Caritasverband und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) fordern ein solches Bundesqualitätsgesetz seit langem und haben die rechtliche Expertise in Auftrag gegeben. Das Gesetz soll strukturelle Standards für die Kindertagesbetreuung festlegen, die länderübergreifend umgesetzt werden müssen.

Bundeseinheitliche Reglung soll zu mehr Chancengleichheit führen

Wolfgang Stadler, Bundesvorsitzender der AWO, kritisierte, dass ein solches Gesetz regelmäßig mit der Begründung, der Bund sei nicht zuständig, abgelehnt worden sei. «Wir fordern ein chancengerechtes Aufwachsen unabhängig von der Finanzkraft der Kommunen und benötigen deshalb eine bundeseinheitliche Regelung mit einer verbindlichen Kostenbeteiligung des Bundes», forderte Stadler.

In diesem Gesetz sollen unter anderem das Verhältnis von Fachkräften und Kindern neu berechnet und das Qualifikationsniveau der pädogischen Fachkräfte einheitlich geregelt werden. Momentan sei die Qualität in der Kindertagesbetreuung von der Finanzkraft der Kommunen abhängig, kritisierte Stadler.

dpa
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