Gesetzentwurf: Frauenquote im öffentlichen Dienst

Die große Koalition hat den Gesetzentwurf für eine Frauenquote in Führungspositionen nach Kritik juristischer Gutachter geändert.

Wie die stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Nadine Schön, mitteilte, einigten sich CDU/CSU und SPD am Montag darauf, das bisher angestrebte Ziel, alle Führungsgremien im öffentlichen Dienst zu jeweils 50 Prozent mit Männern und Frauen zu besetzen, zu streichen. «Männerförderung soll es nur geben, wenn eine strukturelle Benachteiligung von Männern existiert», sagte Schön.

Das Gesetz aus dem Haus von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) sieht ab 2016 eine Frauenquote von mindestens 30 Prozent in den Aufsichtsräten börsennotierter, vollmitbestimmter Unternehmen vor.

Etwas kleinere Unternehmen müssen laut Schön nun bis zum 30. September 2017 ihre «Zielvorgabe» für die Erhöhung des Frauenanteils in der Chefetage vorlegen, drei Monate später als ursprünglich geplant.

Torsten Roetteken, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Frankfurt, hatte erklärt, das Ziel der paritätischen Besetzung in den Führungsgremien des öffentlichen Dienstes sei «offensichtlich verfassungswidrig» und mit EU-Recht unvereinbar. Der Bundestag stimmt an diesem Freitag über den Gesetzentwurf ab.

dpa
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