Geldbuße gegen Beamte wegen Aufnahmeritualen
Um das Ende der Probezeit von zwei Kollegen zu feiern, fuhr eine Gruppe von Beamten eines Kölner Sondereinsatzkommandos nach Südtirol. Dort wurden die zwei Neuen mit Handschellen aneinander gefesselt und mussten so eine Nacht verbringen. Wieder auf dem Polizeigelände zurück, sollten die Neuen unter anderem ekelerregend schmeckendes Eis vom Oberschenkel eines anderen Beamten essen. Ihnen wurde zudem eine Tauchermaske aufgesetzt, in welche Bier über den Luftschlauch eingefüllt wurde. Das Land Nordrhein-Westfalen leitete deswegen Disziplinarverfahren gegen die Beamten ein und verhängte durch Disziplinarverfügung jeweils eine Geldbuße in Höhe von 200 bzw. 300 Euro. Dagegen klagten die Beamten.
Disziplinarverfahren wegen fehlender Kollegialität
Die Klagen der Beamten wurden durch das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf abgewiesen. Dem Verhalten der Beamten fehlt die erforderliche Achtung und Rücksicht gegenüber den Kollegen. Durch die Aufnahmerituale haben sie gegen die Pflicht zur Kollegialität (Wohlverhaltenspflicht) verstoßen. Selbst wenn die Neuen „freiwillig“ an den Ritualen teilgenommen haben, kommt es im Rahmen eines Disziplinarverfahrens nicht darauf an. Die Geldbußen sollen als Ermahnung an die Beamten dienen, künftig ihre Dienstpflichten einzuhalten.
(Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteile v. 22.3.2018, 35 K 10700/16.O, 35 K 10458/16.O, 35 K 9371/16.O)
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