BPersVG – wichtige Änderungen werden von Gewerkschaften vermisst
Im Rahmen der Beteiligung des dbb Beamtenbund und Tarifunion zum Novellierungsgesetz des Bundespersonalvertretungsgesetzes haben der dbb und seine Bundesbeamtengewerkschaften eine umfangreiche Stellungnahme und ein Reformkonzept vorgelegt.
Notwendige Straffungen vorgesehen
„Der dbb verkennt nicht, dass mit dem Gesetzentwurf notwendige Straffungen vorgenommen werden sollen und das Personalvertretungsrecht übersichtlicher und anwenderfreundlicher gestaltet werden soll. Auch werden langjährigen Forderungen des dbb und seiner Bundesbeamtengewerkschaften angegangen", so der Zweite Vorsitzende des dbb, Friedhelm Schäfer. Er verweist hierbei auf die Maßnahmen zur Vereinfachung, Verbesserung und Beschleunigung der Kommunikation zwischen Personalrat und Dienststelle, die neue Wahlrechtsregelungen für Übergangs- und Restmandat und die Übertragung des Rechts zur Auswahl des freizustellenden Mitglieds auf die jeweilige Wahlvorschlagsliste.
Neue Beteiligungstatbestände wichtiger Fortschritt
Auch die Einführung zusätzlicher Beteiligungstatbestände stelle einen klaren Fortschritt dar, so Schäfer. „Die neuen Mitbestimmungstatbestände bei Maßnahmen, die der Familienfreundlichkeit und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf dienen, die Grundsätzen des Gesundheits-/ Eingliederungsmanagements betreffen oder die Durchsetzung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern von der eingeschränkten zur uneingeschränkten Mitbestimmung, greifen aktuelle Felder auf, die für die Beschäftigten von besonderer Bedeutung sind“ so Schäfer weiter, der auch Fachvorstand Beamtenpolitik ist.
Digitalisierung der Verwaltung ist Kern
Jedoch seien weitere Änderungen notwendig, „um das Gesetz tatsächlich in die Zeit zu stellen“. Dies betreffe ganz zentral den Prozess der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung. Hier reichten die Zulassung der elektronischen Kommunikation zwischen Personalrat und Dienststelle und die Einfügung eines Mitbestimmungsrechts bei der Einführung von Telearbeit und mobiler Arbeit allein nicht. Dies gäbe keine hinreichende Antwort auf die großen Herausforderungen der Digitalisierung, kritisiert Schäfer die fehlende Zukunftsfähigkeit des Entwurfs.
Alltägliche digitale Kommunikation als Standard
„Jenseits der öffentlichen Verwaltung ist die alltägliche digitale Kommunikation Standard - und durch das Corona-Virus bedingt hat es einen unumkehrbaren Schub bei der Einrichtung von Telearbeitsplätzen auch in der öffentlichen Verwaltung gegeben. Dies ist nach unserer Ansicht weder reversibel, noch darf es oder kann es sein, dass dem Personalrat nicht die Option von Videokonferenzen und Online-Sprechstunden eingeräumt wird“.
Die Digitalisierung der Bundesverwaltung werde mit großem Aufwand vorangetrieben, der E-Zugang für Bürgerinnen und Bürger zu Dienstleistungen der Verwaltung steht weit oben auf der Agenda, so Schäfer. "Da könne wir nicht zulassen, dass Personalräten als Teil der Bundesverwaltung für ihren Arbeitsbereich nicht zumindest die noch bis zum 31. März 2021 im Testlauf befindlichen Öffnungen für digitalisierte Verfahren zu gewähren".
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