Digitalisierung

Datenaustausch zwischen Behörden: Bundestag macht Weg frei für „NOOTS“


Datenaustausch zwischen Behörden NOOTS

Die „Datenautobahn“ NOOTS (National-Once-Only-Technical-System) soll nun endgültig Realität werden. Mitte Oktober 2025 stimmten Bundestag und Bundesrat einem dementsprechenden Staatsvertrag zu, der den Weg für dieses System ebnet. Mit NOOTS können Verwaltungen Daten leichter elektronisch austauschen und Bürger müssen ihre persönlichen Daten lediglich einmal den Behörden mitteilen. Bis Ende 2025 soll durch den IT-Planungsrat ein Prototyp des Systems vorgestellt werden.

NOOTS steht für „National Once-Only-Technical-System“ und ist ein informationstechnisches System, das den Datenaustausch zwischen Behörden automatisieren und deutlich effizienter machen soll als bislang. Mit ihm, daher der Name, soll endgültig das Once-Only-Prinzip (OOP, deutsch: Nur Einmal-Prinzip) umgesetzt werden, das bereits seit Jahren eines der prioritären Ziele der deutschen und europäischen Digitalpolitik ist. Aus diesem Grund wird NOOTS auch in das europäische EU-OOTS integriert sein, um so die Behörden aller EU-Staaten zu verbinden und damit auch internationalen Datenaustausch in Echtzeit zu ermöglichen.

NOOTS-Staatsvertrag zwischen Bund und Ländern

Rechtliche Grundlage des deutschen Systems ist der im Dezember 2024 unterzeichnete Staatsvertrag zwischen Bund und Ländern. Mit ihm wären auch die organisatorischen Rahmenbedingungen für eine Vernetzung aller Verwaltungsregister gegeben. Für die Ratifizierung bedurfte es aber noch der Verabschiedung sowohl des Bundestags als auch, weil es sich beim NOOTS-Staatsvertrag um ein Zustimmungsgesetz handelt, der Zustimmung des Bundesrats. Diese Hürden sind somit genommen. Laut Staatsvertrag soll das Once-Only-Prinzip zunächst für Verwaltungsleistungen gemäß Onlinezugangsgesetz (OZG) umgesetzt werden. NOOTS ist dann integraler Bestandteil der Leistungsverwaltung, alle weiteren Entwicklungen werden in Folge vom IT-Planungsrat gesteuert werden.

Vernetzung zwischen Behörden bisher nicht im Grundgesetz vorgesehen

Die Vernetzung und der intensive und zeitnahe Austausch von Daten zwischen Behörden erscheinen aus heutiger Sicht nicht nur wünschenswert, sondern sogar selbstverständlich. Allerdings sah das Grundgesetz eine solche „Mischverwaltung“ nicht vor, die Daten der Behörden wurden auch deshalb isoliert voneinander in eigenen Registern archiviert oder im Zuge der Digitalisierung gespeichert.

Nutzen der „Datenautobahn“ für Bürger und Verwaltungen

Politiker bei der Bundestagsdebatte zur Verabschiedung des NOOTS-Staatsvertrags bezeichneten das neue System als „Datenautobahn“, die die digitale Verwaltung schneller und effizienter machen werde. Bürger und Unternehmen brauchen mit NOOTS ihre Daten den Behörden nur noch einmal mitteilen, bei weiteren Anträgen oder Verfahren können Behörden dann auf diese Informationen zugreifen, ohne sie erneut abfragen zu müssen. Behörden können ihre Daten mit dem neuen System wiederum deutlich weniger umständlich elektronisch austauschen. Der ungehinderte Datenaustausch war bei der Abstimmung im Bundestag dann auch Beweggrund für die Partei Die Linke, die durch den ungestörten Informationstransfer einen potenziell unkontrollierbaren Datenmissbrauch befürchtet und der Verabschiedung des Staatsvertrags als einzige Bundestagsfraktion nicht zustimmte.

Datenmissbrauch verhindern

Die zustimmenden Parteien des Bundestages verwiesen bei der Diskussion um den Datenmissbrauch unter anderem auf das sogenannte „Reifegradmodell“ bei der Registermodernisierung, welches eine organisatorisch-technische Vorkehrung ist, die Datenmissbrauch im NOOTS-System unterbinden soll. Das Reifegradmodell beschreibt, in welcher Form Daten und Informationen in der Verwaltung abgerufen werden können. In den Stufen A bis D1 des Reifegradmodells werden Nachweisdaten vollständig an die nachweisabrufenden Stellen übermittelt. Im Reifegrad D2 dagegen ist es möglich, nur die absolut notwendigen Informationen herauszugeben. So kann als Antwort auf eine Anfrage lediglich mit „Ja“ oder „Nein“ geantwortet werden. Spezifischere Daten können durch die anfragende Behörde dann nicht in Erfahrung gebracht werden.

Die nächsten Schritte

Dennoch sind viele Fragen zur IT-Sicherheit und technischen Umsetzung noch nicht geklärt. Für die Lösung aller technischen und organisatorischen Herausforderungen ist das Bundesverwaltungsamt (BVA) zuständig. Die Kosten werden von Bund und Ländern gemeinsam übernommen, es wird mit rund drei Millionen Euro Gesamtinvestitionen gerechnet. Bis Ende 2025 soll vom IT-Planungsrat ein NOOTS-Prototyp entwickelt werden.

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Schlagworte zum Thema:  Digitalisierung , E-Government
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