Mancherorts erklimmen, insbesondere wegen der gestiegenen Kosten für Strom und Erdgas, die Nebenkosten die gleichen Höhen wie die Kaltmieten. Und auch wenn sich die Preise in letzter Zeit etwas beruhigt haben und die Gaspreisbremse Linderung verspricht – das Preisniveau von 2019 ist Geschichte.
Verwalterinnen und Verwalter können bei Preiserhöhungen die Verträge mit ihren bisherigen Versorgern (meist Fernwärme oder Gas) kündigen. Druck kommt sowohl von den Eigentümern als auch von den Mietern und Nutzern. Sie wollen günstige Energie. Doch wäre eine Kündigung in dieser Marktsituation, in der die meisten Versorger keine Angebote für Erdgas vorlegen, überhaupt klug? Denn gerade in diesen Zeiten ist die zentrale Frage: Wo erhält der Hausverwalter überhaupt noch weitere Angebote und worauf sollte er beim Abschluss eines neuen Energieliefervertrages achten?
Energielieferverträge für WEG: maximal zwei Jahre
Zunächst gilt es natürlich verschiedene Angebote gestaffelt nach Laufzeiten von ein b...
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