Wie Mieter die Gebäudesicherheit aufs Spiel setzen können
Unlängst hat das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) als eine dem Bundesinnenministerium unterstellte Behörde vor dem Einsatz eines bestimmten Funk-Türschloss-Systems gewarnt. Adressat: Gewerbliche und private Nutzer von Immobilien. Mit dem gegenständlichen Produkt kann der versierte Hobby-Handwerker zumindest in der Variante für Terrassentüren bestimmungsgemäß mit nur wenigen Handgriffen herkömmliche Beschläge ersetzen. Mit diesem Schloss ist der Zugang zu einem Haus oder einer Wohnung laut Hersteller auch über die Terrassentür möglich, indem sich die Tür fortan per Funk auch von außen entriegeln lässt. Bemerkenswert dabei ist der geringe Aufwand, um diese Lösung zu integrieren: Man benötigt weder besondere Fachkenntnisse noch Spezialwerkzeug, um einen konventionellen Türgriff abzuschrauben und stattdessen das Funkschloss zu installieren. Die Montageanleitung richtet sich nicht an Fachpersonen, sondern an Laien.
Smart-Home-Konzepte: Fluch oder Segen
Im Ergebnis stellen Mieter womöglich eine Situation her, die als Gefahrenerhöhung betrachtet werden darf, ohne die Konsequenzen in Bezug auf Mietsache und Hausratversicherung zu bedenken. Versicherer diskutieren gerade darüber, ob solche Smart-Home-Konzepte als Fluch oder Segen zu werten sind. Dass diese durchaus wie Alarmanlagen funktionieren können, ist als positiver Aspekt zu nennen. Allerdings wiegt weit schwerer, dass all diese Lösungen nicht von ausgewiesenen Fachleuten installiert sind und der Spieltrieb des Nutzers einer sicheren Alarmierung bei realistischen Gefahren im Wege stehen kann. Daher ist es nicht unbegründet, hier vor einer gefährlichen Scheinsicherheit zu warnen, die im Zweifel nicht greift.
Doch was macht eine von außen öffenbare Terrassentür nun zum Diskussionspunkt? Es ist der neue Angriffsvektor, der geschaffen wird. Bezogen auf Einbrüche stellen im erdnahen Bereich Fenster und Türen Schwachstellen einer jeden Immobilie dar. Die Elemente werden also regelmäßig mit bestimmten Sicherheitsmaßnahmen ausgestattet, wie zum Beispiel:
- Mehrfachverriegelungen,
- Pilzkopfverriegelungen oder
- Sicherheitsverglasung
Alle Zugangspunkte werden darüber hinaus oftmals mit registrierten Schließzylindern nach bestimmten Sicherheitsstandards ausgestattet. So haben potenzielle Eindringlinge ein von Versicherungen anerkanntes Gebilde vor sich, an dem sie nach Schwachstellen suchen. Mit dem Funk-Türschloss erhalten sie jetzt eine sehr willkommene Zusatz-Option, die es ihnen mit dem entsprechenden technischen Know-how ermöglicht, ohne viel Lärm und Gewalt einzudringen. Natürlich führen Hersteller immer aus, dass die Funkverbindung verschlüsselt und sicher gestaltet wird. Jedoch zeigt die Vergangenheit insbesondere bei Zugangskontrollverfahren wie "Mifare Classic" oder "Legic Prime", dass solche Verfahren nur so lange als sicher gelten bis jemand das Gegenteil nachgewiesen hat. Versicherer diskutieren folgerichtig darüber, ob solche Produkte eine Gefahrenerhöhung darstellen.
Vermieter sollten Interesse an der verbauten Technik haben
Nun könnte man sagen: "Mietersache, soll er doch ..." . Doch auch auf Vermieterseite sollte ein Interesse bestehen, dass solche Eingriffe in die Mietsache unterbleiben:
- Erstens gilt das klassische Problem: Mieter sind beim Auszug oft nicht in der Lage, den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen, weil Löcher gebohrt wurden, Teile beschädigt werden oder nicht mehr auffindbar sind.
- Zweitens könnte sich ein erfolgreicher Einbrecher auch innerhalb eines Objektes weiter bewegen und auch in andere Bereiche eindringen. Denn ist das Eingangstor einmal gefunden, tun sich im Inneren oft weitere Wege auf.
Dies kann nicht im Interesse eines Vermieters sein. Bleibt die Frage, ob es für Vermieter empfehlenswert wäre, Objekte mit solchen Techniken auszustatten, um eine attraktive Mietsache zu bieten. Wer allerdings die regelmäßigen Diskussionen bei Wohnungsübergaben und den Schlüsseln für alle möglichen Türen kennt, kann sich mit ein wenig Fantasie ausmalen, wie diese Diskussion zusätzlich quasi auf digitaler Ebene geführt würde.
Insofern bleibt nur der Rat, Augen und Ohren offen zu halten. Bekundet ein Mieter Interesse nach Lösungen dieser Art gilt es, im Gespräch ein gemeinsames Vorgehen für die Dauer der Miete zu finden. Denn nach wie vor gilt ein Objekt als gut gesichert, wenn es mit üblichen mechanischen Mitteln und definierten, begrenzten Zugangsmöglichkeiten ausgestattet ist. Alle Bestrebungen in Richtung Smart Home sollten nicht zum Aufweichen dieses Konzeptes und einer damit verbundenen Gefahrenerhöhung führen.
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