Vermieter muss nicht verraten, wer sich beschwert hat
Hintergrund
Der Mieter einer Münchner Wohnung wurde von der Vermieterin schriftlich aufgefordert, die Belästigung anderer Mieter und Nachbarn zu unterlassen. Sie drohte mit einer Abmahnung und bei weiteren Verstößen mit fristloser Kündigung. Der Mieter wollte daraufhin wissen, wer genau was über ihn gesagt hatte. Die Vermieterin verweigerte jedoch die Auskunft - auch, weil die betroffenen Mieter und Nachbarn sie aus Angst vor dem Mieter um Vertraulichkeit gebeten hätten. Der Mieter zog vor Gericht und verlangte Auskunft.
Entscheidung
Die Klage auf Auskunft hatte keinen Erfolg. Es besteht kein Auskunftsanspruch aufgrund des Mietverhältnisses. Die Vermieterin hat gegenüber ihren Mietern auch eine Fürsorgepflicht - und es droht weitere Gefahr für den Hausfrieden, sollte sie Ross und Reiter nennen.
Dem Mieter ist zuzumuten abzuwarten, ob die Vermieterin die Beschwerden tatsächlich als Anlass für eine spätere Kündigung nimmt. Erst wenn es zu einer Kündigung und einem anschließenden Räumungsprozess kommt, müssen die behaupteten Anschuldigungen von der Vermieterin konkret bewiesen werden.
(AG München, Urteil v. 8.8.2014, 463 C 10947/14)
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter achten
1.000
-
Videoüberwachung im Mehrfamilienhaus: was ist erlaubt?
929
-
Untervermietung: Was der Vermieter dulden muss und was nicht
783
-
Schönheitsreparaturen: Zulässige Klauseln im Mietvertrag
469
-
Blumenkästen am Balkon: Das gilt für Mieter und WEGs
388
-
Betriebskostenvorauszahlung: Das gilt bei Anpassungen
379
-
Grillen: Regeln für Balkon, Terrasse und Garten
379
-
Balkonsanierung: Pflichten, Rechte und Kostenverteilung
378
-
Balkonkraftwerke: Das gilt für WEG & Vermieter
361
-
Schließanlage: Wer muss bei Schlüsselverlust zahlen?
360
-
Wirtschaftlichkeitsgebot zwingt nicht zu Vergleichsangeboten
02.06.2026
-
Grillen: Regeln für Balkon, Terrasse und Garten
26.05.2026
-
Kosten der Wärmelieferung sind nicht immer umlegbar
22.05.2026
-
BGH schränkt Umstieg auf Objektprinzip ein
20.05.2026
-
Indexmiete – die wichtigsten Urteile im Überblick
19.05.2026
-
Hausverwaltung: 5 Tipps für die Digitalisierung
12.05.2026
-
Zehn Wärmetechnologien im Vergleich: Vor -und Nachteile
29.04.2026
-
Förderprogramme für die Digitalisierung kaum genutzt
28.04.2026
-
GdWE ist immer für Balkonsanierung zuständig
24.04.2026
-
AGB-Verstoß kippt Wertsicherungsklausel von Anfang an
22.04.2026