Rauchwarnmelder: Nachrüstungsfrist in Baden-Württemberg läuft ab
Der VDIV Verband der Immobilienverwalter Baden-Württemberg hat die Landesregierung aufgefordert, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) und Immobilienverwaltern mehr Zeit für die Umsetzung der Brandschutzmaßnahme einzuräumen. Die Frist zum Einbau von Rauchmeldern in allen Wohngebäuden bis zum 31.12.2014 kann nach Einschätzung des VDIV von vielen WEGs und Verwaltern aufgrund der Gesetzeslage und des Zeitdrucks nicht eingehalten werden.
"In der Praxis erweist sich nicht die Umsetzung der auch von uns unterstützten Brandschutzmaßnahme als problematisch, sondern der Fristablauf zum Jahresende 2014, denn in vielen Gemeinschaftsordnungen und Teilungserklärungen gilt ein abweichendes Wirtschaftsjahr zum Beispiel zum 30.6. oder zum 30.9. eines Jahres", erläutert Wolfgang D. Heckeler, Vorstandsvorsitzender des VDIV Baden-Württemberg. In diesen Fällen könnten Eigentümerversammlungen erst im Herbst 2014 abgehalten werden. "Das Hauptproblem besteht darin, dass die vorgegebene Zeit für die gesamte Prozesskette dann in der Praxis einfach nicht ausreicht", so Heckeler. Verwalter müssten in den Eigentümerversammlungen unterschiedliche Angebote über Kauf, Miete und Wartung der Rauchmelder vorlegen, über die die Versammlung zu beschließen habe. Nach Ablauf der Versammlung sei der Verwalter zudem gehalten, die einmonatige Beschlussanfechtungsfrist zu beachten.
Erst nach Ablauf dieser Frist könnten Aufträge überhaupt vergeben werden. Hinzu komme, dass die Eigentümer informiert und auch der Zutritt zu den einzelnen Wohnungen mit den Eigentümern geregelt werden müsse, um abschließend die Montage der Rauchmelder vorzunehmen. "Aus diesen zeitlichen Zwängen kann dann vielfach die Frist zum 31.12.2014 nicht eingehalten werden, diese Bedenken teilen im Übrigen auch viele Firmen, die Rauchmelder installieren", so der VDIV-Chef.
Der VDIV will, dass die baden-württembergische Landesregierung angemessen und schnell auf die Situation reagiert und einen Gesetzesänderungsvorschlag für eine Verlängerung der Frist zum 31.12.2015 einbringt. Der Verband verweist dabei auf weit großzügigere Fristenregelungen in anderen Bundesländern. So habe Bayern zwischen Gesetzesänderung und Fristablauf einen Umsetzungsspielraum von fünf Jahren eingeräumt, Niedersachsen immerhin rund dreieinhalb Jahre. In Baden-Württemberg wurde mit der Änderung der Landesbauordnung im Juli 2013 ein Fristablauf zur Installation von Rauchmeldern nur anderthalb Jahre später beschlossen.
-
Keine Maklerprovision für Hausverwalter
895
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter achten
827
-
Videoüberwachung im Mehrfamilienhaus: was ist erlaubt?
827
-
Untervermietung: Was der Vermieter dulden muss und was nicht
670
-
Wohnungseigentümer dürfen Klimaanlage einbauen
548
-
Unterjährige Verbrauchsinformation: Fristen für Verwalter
384
-
Grillen: Regeln für Balkon, Terrasse und Garten
364
-
Schließanlage: Wer muss bei Schlüsselverlust zahlen?
329
-
Verwaltungskostenpauschale 2026: Kostenmiete steigt mit Tabelle
321
-
Jahresabrechnung nach Verwalterwechsel
3201
-
Versäumte Auskunft an Vormieter schlägt nicht auf Folgemietvertrag durch
05.08.2026
-
Potenzial von Robotik im Facility Management
05.08.2026
-
Absenkungsbeschluss ist isoliert anfechtbar
29.07.2026
-
Gasheizung nach GModG: Teurer als die Wärmepumpe
27.07.20261
-
Strom-Netzentgelte 2027 mit weniger Entlastung
27.07.2026
-
Ruhestörung durch Nachbarn: Mietminderung bis Kündigung
24.07.2026
-
BEG-Förderung Wärmepumpe 2026: Jetzt berechnen
23.07.2026
-
Die Erlaubnis zum Rumspielen
22.07.2026
-
IT-Projekte scheitern oft – diese Fehler sind der Grund
20.07.2026
-
Warum die Provision jetzt zum Risiko wird
20.07.20261