Kosten für Namensschilder sind keine Betriebskosten
Hintergrund
Vermieter und Mieter einer Wohnung streiten über die Nachzahlung von Betriebskosten. Laut Mietvertrag muss der Mieter die Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung tragen.
In die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2010 hat der Vermieter u. a. Kosten für Namensschilder auf die Mieter umgelegt. Die Mieter akzeptieren das nicht.
Entscheidung
Das AG Augsburg gibt den Mietern Recht. Die Kosten für die Namensschilder sind keine umlagefähigen Betriebskosten. Es handelt sich hierbei nicht um durch das Eigentum oder den bestimmungsgemäßen Gebrauch laufend entstehende Kosten.
Die Notwendigkeit, neue Namensschilder anzubringen, ist von der Neuvermietung, Namensänderungen von Mietern oder Beschädigungen vorhandener Schilder abhängig. Weder die Erforderlichkeit neuer Schilder noch die Höhe der anfallenden Kosten sind im Voraus bestimmbar.
Wenn Namensschilder beschädigt werden, sind die Kosten für den Ersatz auch nicht deshalb auf die Mieter umlegbar, weil der Verursacher nicht ermittelt werden kann.
(AG Augsburg, Urteil v. 11.1.2012, 21 C 4988/11)
-
Videoüberwachung im Mehrfamilienhaus: was ist erlaubt?
644
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter achten
605
-
Untervermietung: Was der Vermieter dulden muss und was nicht
546
-
Unterjährige Verbrauchsinformation: Fristen für Verwalter
411
-
Begründung der Mieterhöhung: So wird sie rechtens erklärt
325
-
Verwaltungskostenpauschale 2026: Kostenmiete steigt mit Tabelle
320
-
Vermietung an Angehörige: Die 66-Prozent-Regel
309
-
Aufgaben und Pflichten des Verwaltungsbeirats
298
-
Keine Maklerprovision für Hausverwalter
260
-
Schließanlage: Wer muss bei Schlüsselverlust zahlen?
253
-
Warum Marge die Immobilienverwaltung rettet
23.09.2026
-
Heizperiode 2026 bringt höhere Kosten
22.09.20262
-
Umweltwerbung wird zur Abmahnfalle für Makler
21.09.2026
-
Immobilienverwaltung des Jahres: Die Preisträger 2026
18.09.202611
-
Deutscher Verwaltertag in Berlin eröffnet
17.09.2026
-
Energieausweis 2027: Neue Pflichten für Makler durch GModG
15.09.2026
-
Neue CO2-Kostenaufteilung: Gasheizung wirtschaftlich riskant
09.09.20261
-
Handwerkerleistung: § 35a EStG-Steuerbonus ab 2027
08.09.2026
-
BGH stärkt WEGs: Interne Rundfunkweiterleitung lizenzfrei
07.09.2026
-
Vermietung an Angehörige: Die 66-Prozent-Regel
02.09.2026