Mieter muss sich auf dem WC nicht setzen

Mieter müssen sich auf der Toilette in ihrer Wohnung zum Urinieren nicht hinsetzen. Für Schäden am Boden durch Urinspritzer kann sie der Vermieter nicht haftbar machen.

Hintergrund

Der Mieter einer Wohnung verlangt vom Vermieter die Rückzahlung der Mietkaution von 3.000 Euro. Der Vermieter wollte von der Kaution 1.900 Euro einbehalten, da der Marmorboden rund um das WC abgestumpft war. Einem Gutachten zufolge wurde dies durch Urinspritzer verursacht.

Entscheidung

Das AG Düsseldorf gibt dem Mieter Recht. Der Vermieter darf für die Reparatur des Bodens nichts von der Kaution einbehalten. Das Urinieren im Stehen sei weit verbreitet, während die Gefahren für Böden kaum bekannt seien. Der Vermieter hätte den Mieter darauf hinweisen müssen, dass der Boden empfindlich ist.

Bei der Formulierung des Urteils bewies der Richter trockenen Humor. Wörtlich heißt es im Urteil: „Trotz der in diesem Zusammenhang zunehmenden Domestizierung des Mannes ist das Urinieren im Stehen durchaus noch weit verbreitet. Jemand, der diesen früher herrschenden Brauch noch ausübt, muss zwar regelmäßig mit bisweilen erheblichen Auseinandersetzungen mit - insbesondere weiblichen - Mitbewohnern, nicht aber mit einer Verätzung des im Badezimmer oder Gäste-WC verlegten Marmorbodens rechnen.“

(AG Düsseldorf, Urteil v. 20.1.2015, 42 C 10583/14)

dpa

Schlagworte zum Thema:  Mietkaution, Mietrecht