Kuriose Fälle vor Gericht - Auch das noch: Rübergeschippt

An einigen Schaufeln Schnee entzündete sich ein Streit zwischen zwei Nachbarn, der vor dem AG München landete.

Ein Grundstückseigentümer räumte im Winter regelmäßig den Schnee auf seinem Grundstück beiseite. Eines Tages ertappte ihn der Nachbar dabei, wie er eine Schaufel der weißen Pracht über den Zaun schippte – nicht ohne dem Nachbarn dabei in die Augen zu schauen. Nach weiteren Schippereien dieser Art hatte der Nachbar genug und zog vor Gericht.

„Die feine englische Art ist es zwar nicht, eine rechtswidrige Beeinträchtigung aber auch nicht“, sagte das AG München (Urteil v. 28.7.2017, 213 C 7060/17) und wies die Unterlassungsklage ab. Das Verbringen einiger Schaufeln Schnee auf das Nachbargrundstück möge zwar eine Provokation sein und nicht gerade dazu beitragen, das Verhältnis untereinander zu verbessern. Letztlich seien es aber nur ein paar Liter Wasser, die von selbst im Boden verschwinden, sobald die Temperaturen wieder über Null Grad steigen.

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