Indexklausel darf nicht nur "nach oben" wirken
Hintergrund: Nur Indexerhöhung soll sich auswirken
Der Vermieter und der Mieter von Gewerberäumen streiten unter anderem über die Wirksamkeit einer Preisgleitklausel.
In dem vom Vermieter entworfenen und gestellten Mietvertrag ist folgende Klausel enthalten:
„Die Miete ändert sich automatisch zum 1.1. eines jeden Jahres, sofern sich der Verbraucherpreisindex (VPI) (für Jahr 2005 gleich 100 gesetzt), herausgegeben vom Statistischen Bundesamt, gegenüber dem Stand der bei der letzten Mietangleichung nach oben verändert hat.
Die Mietveränderung entspricht der prozentualen Veränderung des Verbraucherpreisindex. Sie wird bei Erfüllung der o. g. Bedingungen automatisch zum 1.1. eines Jahres wirksam. [...]“
Der Mieter hält diese Klausel für unwirksam, weil sich nur Steigerungen des Verbraucherpreisindex auf die Höhe der Miete auswirken sollen, es aber nicht zu einer Reduzierung der Miete kommen soll, wenn der Indexwert fällt.
Entscheidung: Einseitige Klausel ist unwirksam
Die Feststellungsklage des Mieters hat Erfolg.
Die vereinbarte Wertsicherungsklausel verstößt gegen § 2 Abs. 3 Nr. 1 Preisklauselgesetz (PrKG). Demnach liegt eine unangemessene Benachteiligung des Mieters vor, wenn als Folge einer Preisklausel einseitig ein Preis- oder Wertanstieg eine Erhöhung, nicht aber umgekehrt ein Preis- oder Wertrückgang eine entsprechende Ermäßigung des Zahlungsanspruchs bewirkt. So liegt der Fall hier. Vorliegend ist einseitig eine Preiserhöhung bei Indexveränderung, nicht aber ein Rückgang der Miethöhe vereinbart.
Der Vermieter kann sich auch nicht auf § 8 PrKG berufen, wonach die Unwirksamkeit einer Preisklausel erst dann eintritt, wenn der Verstoß gegen das PrKG rechtskräftig festgestellt ist. Vom Gesetz ausdrücklich verbotene Klauseln, die den Vertragspartner erheblich benachteiligen, können in Formularverträgen auch dann nicht wirksam vereinbart werden, wenn sie in einem ausgehandelten Vertrag erst auf eine Klage hin ihre Wirksamkeit verlieren würden.
(LG Wuppertal, Urteil v. 24.11.2016, 7 O 139/15)
Einen ausführlichen Überblick über zulässige und unzulässige Preisklauseln gibt dieser Beitrag:
Die Indexklausel im Gewerberaummietvertrag
Lesen Sie zum Thema auch:
Indexmiete im gewerblichen Mietvertrag - Was gilt für Mieterhöhung?
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter achten
940
-
Videoüberwachung im Mehrfamilienhaus: was ist erlaubt?
909
-
Untervermietung: Was der Vermieter dulden muss und was nicht
893
-
BGH kassiert "Drei-Angebote-Regel"
735
-
Balkonkraftwerke: Das gilt für WEG & Vermieter
703
-
E-Autos in Mehrfamilienhäusern: Förderung ab sofort
674
-
Schönheitsreparaturen: Zulässige Klauseln im Mietvertrag
474
-
Rückforderung von Betriebskostenvorauszahlungen hat Grenzen
438
-
Betriebskostenvorauszahlung: Das gilt bei Anpassungen
373
-
Schließanlage: Wer muss bei Schlüsselverlust zahlen?
373
-
GdWE ist immer für Balkonsanierung zuständig
24.04.2026
-
AGB-Verstoß kippt Wertsicherungsklausel von Anfang an
22.04.2026
-
WEG- und Mietverwaltung: Preise und Vergütung
22.04.2026
-
Die häufigsten Fehler bei der Nebenkostenabrechnung
21.04.2026
-
E-Autos in Mehrfamilienhäusern: Förderung ab sofort
15.04.2026
-
Untervermietung nach Auszug eines Mitmieters
15.04.2026
-
Urteile zum Themenbereich Balkon und Terrasse
14.04.2026
-
GdWE haftet Sondereigentümern für Pflichtverletzung
08.04.2026
-
Wirtschaftliche Vorteile und Fördermöglichkeiten
07.04.2026
-
Technologien und Systeme im Energiemanagement
07.04.2026