Gesetzgebung: NRW will Kappungsgrenze für Mieterhöhungen senken

In 59 Kommunen in Nordrhein-Westfalen sollen Mieten demnächst weniger steigen können als bisher. Die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen soll dort von 20 auf 15 Prozent in drei Jahren abgesenkt werden.

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen will den Spielraum für Mieterhöhungen in 59 Kommunen (Auflistung siehe unten) einengen und eine Mietpreisbremse einführen. Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) kündigte an, die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen in den ausgewählten Städten und Gemeinden auf 15 Prozent in drei Jahren zu reduzieren. Bisher sind flächendeckend Mieterhöhungen von 20 Prozent in drei Jahren möglich, begrenzt auf die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete.

Die Möglichkeit, in Gebieten mit Wohnungsknappheit die Kappungsgrenze abzusenken, wurde durch das Mietrechtsänderungsgesetz eingeführt, das am 1.5.2013 in Kraft getreten ist. Bislang haben Bayern, Hamburg und Berlin von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.


Folgende Kommunen werden im Entwurf der Landesverordnung aufgelistet:

Regierungsbezirk Düsseldorf

Dinslaken, Dormagen, Düsseldorf, Emmerich am Rhein, Erkrath, Geldern, Grevenbroich, Haan, Hilden, Kamp-Lintfort, Kempen, Kevelaer, Kleve, Langenfeld (Rheinland), Meerbusch, Moers, Monheim am Rhein, Neuss, Ratingen, Rommerskirchen, Wesel


Regierungsbezirk Köln

Aachen, Alfter, Bad Honnef, Bergisch Gladbach, Bonn, Brühl, Euskirchen, Frechen, Hürth, Jülich, Kerpen, Köln, Leverkusen, Niederkassel, Overath, Rösrath, St. Augustin, Siegburg, Troisdorf, Wesseling

Regierungsbezirk Münster

Bocholt, Bottrop, Coesfeld, Greven, Gronau (Westfalen), Haltern am See, Lotte, Münster, Ostbevern, Raesfeld, Rheine, Senden, Waltrop

Regierungsbezirk Detmold

Bielefeld, Paderborn, Rheda-Wiedenbrück

Regierungsbezirk Arnsberg

Bad Sassendorf, Soest

dpa
Schlagworte zum Thema:  Mieterhöhung, Kappungsgrenze, Mietpreisbremse